7/021 Rede zur Eigentumsübertragung der Schlosskirche Wittenberg

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02.03.17 –

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Olaf Meister (GRÜNE): Danke schön.

(Zuruf von Minister Marco Tullner: Das war das Wasser von Herrn Gallert!)

Ich glaube, das kriegen wir hin. - Herr Präsident!

Sehr geehrte Damen und Herren! Wir haben an dieser Stelle schon des Öfteren diskutiert: Was ist im Landesinteresse und welche Aufgaben muss das Land in Eigenregie erfüllen? Wir haben ein säkulares Staatswesen. Sie wissen, die Durchführung von Gottesdiensten und die kirchliche Ausbildung ist keine Aufgabe des Landes Sachsen-Anhalt. Im Grundsatz muss es dafür auch keine Gebäude vorhalten. Die historische Entwicklung hat aber dazu geführt, dass die Kirchen nicht immer Eigentümer der von ihnen genutzten Gebäude sind. Das ist bei tatsächlich religiös genutzten Gebäuden und natürlich bei einem kirchlich so herausgehobenen Gebäude wie der Schlosskirche nicht wirklich sinnvoll.

Fiskalisch besteht das Problem - meine Vorredner sind in diversen Punkten schon darauf eingegangen -, dass es erhebliche Erhaltungsaufwände gibt. Das Geschenk - in Anführungszeichen - wird von den Finanzpolitikern, zumindest denen der Koalition, gerade unter finanziellen Gesichtspunkten befürwortet, weil wir durch das Geschenk zukünftig Geld sparen. Die EKD trägt zukünftig die Kosten für die Unterhaltung und Erhaltung. Insofern geht die im Antrag enthaltene Kritik deutlich fehl. Gewinn lässt sich mit einem Kirchengebäude und auch mit diesem Kirchengebäude nicht erzielen. Einen Verkaufserlös für die Kirche zu erhoffen, da kann ich mir nicht vorstellen, dass man das in der Verhandlung hätte erreichen können. Das erscheint mir unrealistisch.

Herr Lieschke hat länglich, wenn auch nicht ganz rechtskonform, aus dem Ausschuss zitiert. Ich glaube, was deutlich wurde, war, dass der Ausschuss sich tatsächlich intensiv mit den Fragestellungen befasst hat und in keiner Weise leichtfertig und unkritisch Eigentum des Landes aus der Hand gibt. Ich glaube, das wurde dort tatsächlich deutlich. Das ärgert mich so an dem Antrag, weil das natürlich die Unterstellung ist, die darin mitschwingt. Das haben wir nicht gemacht. Die AfD-Fraktion stellt in Ihrem Antrag dann auch die Behauptung auf, die Landesregierung hätte die Schlosskirche kostenträchtig restauriert und anschließend festgestellt - so schreiben Sie es -, sie sei nicht in der Lage, dieses Gebäude zu unterhalten. Das ist natürlich grober Unsinn, das wissen Sie auch. Der Rahmenvertrag zur Eigentumsübertragung wurde schon 2009 geschlossen - Sie haben es selber zitiert -, also vor der ab 2012 erfolgten Sanierung. Dazu gab es überhaupt keine überraschenden Erkenntnisse.

Die eigentliche Frage, die Sie aufwerfen, ist, ob das Land von der geplanten Übertragung wissend - das ist ja klar -, die Restaurierung durchführen durfte. Ich finde, der Vorschlag der AfD-Fraktion, die Reparaturen auf das Notwendigste zu beschränken, hat etwas Skurriles. Meinen Sie das ernst? Wir unternehmen alles, um aus der ganzen Welt möglichst viele Besucherinnen und Besucher zum 500. Jahrestag des Thesenanschlags in die Lutherstadt nach Wittenberg zu locken und empfangen sie dann in einer unsanierten Schlosskirche. Das ist letztlich die Quintessenz Ihres Vorschlags. Das Reformationsjubiläum mit seiner weit über theologische Fragen hinausgehenden weltweiten Bedeutung - Dr. Schmidt ist in vielen Punkten darauf eingegangen - ist für Sachsen-Anhalt eine große Chance, aber auch Aufgabe. Die Begehung des Jubiläums ist aufgrund dieses besonderen kulturellen geschichtlichen Gewichts und - das muss man auch sagen - ganz profanen Auswirkungen auf das Land, Wirtschaft, Marketing, Tourismus, eine nicht rein innerkirchliche Angelegenheit. Nein, es war aus unserem eigenen Landesinteresse heraus wichtig, dass sich auch der säkulare Staat engagiert und in erheblichem Umfang nicht nur in die Feierlichkeiten, sondern auch in die baulichen Anlagen investierte.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Dieses Engagement für die fraglichen Kulturdenkmale in unserem Land kann doch dann aber im Anschluss nicht dazu führen, dass wir jetzt nach Abschluss der Sanierungsarbeiten die finanzpolitische Vernunft ausschalten und nun auch noch zukünftig die Unterhaltungskosten für die Schlosskirche tragen, wenn sich dies vermeiden lässt. Genau das tun wir. Unser Fazit: Die Eigentumsübertragung der Schlosskirche ist im Einklang mit den Gesetzen unseres Landes erfolgt und war fiskalisch sinnvoll. Mit der Sanierung der Schlosskirche und weiterer Gebäude in der Lutherstadt Wittenberg hat das Land einen wichtigen Grundstein zum Willkommen im Kernland der Reformation geleistet. Die Fragestellungen, die mein Vorredner noch aufgeworfen hat, gehen weit über das hinaus, was wir heute zu besprechen haben. Ich finde sie aber durchaus interessant und diskussionswürdig. - Danke schön.

(Beifall bei den GRÜNEN).

Kategorie

Kultur | Reden