PM: Der Bernburger Bahnhofspark steht unter Denkmalschutz

Da in der Entscheidung des Bernburger Stadtrates vom 22. Juni 2017 zur Errichtung eines kommerziellen Mietparkplatzes der Denkmalschutzstatus des Bernburger Bahnhofsparks kaum eine Rolle spielte, hat der Landtagsabgeordnete Olaf Meister (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) diesen Status nun im Rahmen einer kleinen Anfrage an den Landtag abgefragt. Die Antwort liegt nun vor.

28.08.17 –

Da in der Entscheidung des Bernburger Stadtrates vom 22. Juni 2017 zur Errichtung eines kommerziellen Mietparkplatzes der Denkmalschutzstatus des Bernburger Bahnhofsparks kaum eine Rolle spielte, hat der Landtagsabgeordnete Olaf Meister (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) diesen Status nun im Rahmen einer kleinen Anfrage an den Landtag abgefragt. Die Antwort liegt nun vor.

Bahnhofspark gehört zum denkmalgeschützten Bahnhof Bernburg

Ja, der Bernburger Bahnhofspark ist Teil des Baudenkmals Bahnhof Bernburg. Es könnte lediglich beantragt werden, die Denkmaleigenschaft für die Gesamtanlage „Bahnhof Bernburg“ zu überprüfen. Sollte dabei von der Denkmalfachbehörde ermittelt werden, dass der Schmuckplatz in der Zeit zwischen der Unterschutzstellung und heute so viele konstituierende Eigenschaften verloren hätte, dass er keine Denkmalwerte zur Gesamtanlage beitrüge, könnte vom zuständigen Denkmalfachamt die Denkmalausweisung korrigiert werden. Für eine Überprüfung der Denkmaleigenschaft besteht nach Aussage dieser nach derzeitigem Kenntnisstand aber kein Anlass.

Genehmigung für den Eingriff in den Park ist notwendig

Für die Errichtung eines Parkplatzes muss laut Aussage der Landesregierung eine denkmalpflegerische Genehmigung gestellt werden:

"Eine Beeinträchtigung oder Zerstörung des Denkmals könnte nur dann geschehen, wenn die Denkmalschutzbehörde in der Abwägung zwischen den Belangen des Denkmalschutzes und öffentlichen Belangen anderer Art (ausreichende Parkplatzversorgung) letztere höher gewichten würde. Da aber der öffentliche Belang „ausreichende Parkplatzversorgung“ offenbar im Parkraumkonzept der Stadt Bernburg angemessen berücksichtigt ist, dürfte hier kein Zwang zur Entscheidung gegen die denkmalpflegerischen Belange bestehen."

Durch die Neuordnung der Parkplätze am Rheineparkplatz entstehen fünfzig neue Parkplätze. Dadurch besteht keine Notwendigkeit den Park am Bahnhof in Parkplätze umzuwandeln..

Alternativen suchen und über Aufwertung des Gartens nachdenken

Der Landtagsabgeordnete Olaf Meister freut sich mit dieser Klarstellung der lokalen parteiübergreifende Initiative zum Erhalt des Bahnhofsparks geholfen zu haben. Prof. Erich Buhmann würde sich freuen, wenn seine Stadtratskolleginnen und Kollegen neben dem klaren Votum der Bernburger Bürger für den Erhalt des Bahnhofparks im Rahmen der laufenden Unterschriftensammlung auch diesen neuen Erkenntnissen zum Denkmalschutz bei den weiteren Entscheidung im Sinne des Bürgerentscheides berücksichtigen würden. Konsequent wäre es, wenn nach der Klärung der Situation ein Diskurs über die Aufwertung des Gartens beginnen würden.

Hinweis: Die Antwort auf die Kleine Anfrage von Landtagsabgeordneten Olaf Meister an die Landesregierung zur Bedeutung des Denkmalschutzes für die Genehmigungsfähigkeit des Bernburger Bahnhofsgarten steht auf der Website des Landtages zum Download zur Verfügung.

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