Transparenz von Beratungsverträgen der Landesregierung - Weitere Regelungen nötig

Der jetzt vorliegende Antrag zur Transparenz von Beraterverträgen sorgt für eine Klarstellung, dass auch Studien ab 20.000 € durch den Finanzausschuss genehmigungspflichtig sind. Er ist noch keine Antwort auf die uns noch nicht vorliegenden Prüffeststellungen des Landesrechnungshofes. Ich halte es für recht wahrscheinlich, dass wir im Ergebnis noch weitere Regelungen beschließen müssen.

01.09.16 –

Statements des finanzpolitischen Sprechers der Fraktion GRÜNE, Olaf Meisters, zum Antrag seiner Fraktion: Transparenz von Beratungsverträgen der Landesregierung und zur aktuellen Debatte:

Klarstellung - Studien müssen ebenfalls genehmigt werden

"Der jetzt vorliegende Antrag zur Transparenz von Beraterverträgen sorgt für eine Klarstellung, dass auch Studien ab 20.000 € durch den Finanzausschuss genehmigungspflichtig sind. Er ist noch keine Antwort auf die uns noch nicht vorliegenden Prüffeststellungen des Landesrechnungshofes. Ich halte es für recht wahrscheinlich, dass wir im Ergebnis noch weitere Regelungen beschließen müssen.

Es ist ausgesprochen ärgerlich, dass wir alle Vorgänge zuerst aus der Presse erfahren. Ohne direkten Zugang zu Informationen aus erster Hand, ist eine seriöse Einschätzung nicht möglich.

Kürze Verfahren notwendig

Die Prüfungsverfahren des Landesrechnungshofs sind eine zeitaufwändige Angelegenheit. Das Ganze kommt dann nach Monaten in den Landtag. Wenn es dann aber, wie im vorliegenden Fall, schon zuvor zu Presseberichten kommt, ist es schlicht unzumutbar, dass wir als Parlament der Öffentlichkeit damit kommen sollen, dass wir in drei Monaten uns die Sache anschauen können. Wir brauchen da künftig ein Verfahren, mit dem der Landtag schneller über Zwischenstände informiert wird.

Offene Fragen

Ich bin nach der ersten Durchsicht des Geschäftsbesorgungsvertrages am gestrigen Abend bin ich noch weit davon entfernt, den Vorgang in Gänze zu verstehen. Aber es ergeben sich Fragen:

  1. Wieso wurde der Vorgang als Beratervertrag nicht dem Finanzausschuss vorgelegt?
  2. Wenn Vorgänge ab 20.000 Euro vorzulegen sind, wie kam das Finanzministerium zu der Einschätzung, dass die Vergabe von 6 Millionen Euro, die nicht nur an die Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB) fließen, sondern auch an Dritte gehen, nicht vorzulegen sind?
  3. Wieso der Umweg über die IB, wenn die Beratungsleistung dem Finanzministerium zu Gute kommen soll?
  4. Wieso enthält der Vertrag, obwohl zeitlich deutlich vor Beschluss des Haushalts geschlossen, keinen ausdrücklichen Haushaltsvorbehalt?

Es ist unsere Aufgabe als Parlament Regelungen treffen, die das Haushaltsrecht des Landtages wahren und die Transparenz durchgängig sichern.

 

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