PM 01/15: Sperrzeitenzuständigkeit - Übertragung auf die Kommune wäre konsequent

Die Entscheidungen müssen auf der Ebene getroffen werden, wo sie anfallen. Wenn man dieses Prinzip bis zu Ende denkt, ist es konsequent, alle Entscheidungen zur Sperrzeit auf die Kommune zu verlagern. Hier können nah an den Gegebenheiten die verschiedenen Interessen abgewogen werden.

12.01.15 –

Zu den neuen Sperrzeitenregelung erklärt Olaf Meister wirtschaftspolitscher Sprecher der Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN :

„Die Landesregierung hatte mit ihrem ursprünglichen Entwurf, der eine deutliche Ausweitung der Sperrzeit vorsah, ein Signal von Ignoranz und Regulierungswut gegeben. Erfreulicherweise konnte Sie durch den bündnisgrünen Widerstand im Parlament und die dadurch ausgelöste breite Protestwelle in der Öffentlichkeit dazu gezwungen werden, ihre Pläne zu revidieren. Jetzt entscheiden weitgehend die Kommunen über die Sperrzeit. Die landesweite Sperrzeit ist aufgehoben. Die oppositionellen Bündnisgrünen konnten sich damit in diesem Punkt durchsetzen.

Die jetzt in Kraft getretene Regelung geht zwar den Weg noch nicht zu Ende, da sich das Land noch Regelungen wie z. B. bei der Außengastronomie vorbehält, ist jedoch ein sehr großer Schritt in die richtige Richtung. Die Entscheidungen müssen auf der Ebene getroffen werden, wo sie anfallen. Wenn man dieses Prinzip bis zu Ende denkt, ist es konsequent, alle Entscheidungen zur Sperrzeit auf die Kommune zu verlagern. Hier können nah an den Gegebenheiten die verschiedenen Interessen abgewogen werden.

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