Kein besonderes Kletterverbot in Magdeburg

Da es in jüngster Zeit Veröffentlichungen gab, die nahelegen, die gerade in Kraft getretene Magdeburger Gefahrenabwehrverordnung, enthalte ein allgemeines Kletterverbot, stellt die bündnisgrüne Fraktion im Stadtrat von Magdeburg das richtig. Dazu Olaf Meister, rechtspolitischer Sprecher der Fraktion: Die ursprüngliche Befürchtung der Einführung eines generellen Kletterverbots in Magdeburg, konnte in den Verhandlungen und Beratungen zur Gefahrenabwehrverordnung im Stadtrat und seinen Ausschüssen erfreulicherweise ausgeräumt werden.

12.07.12 –

Da es in jüngster Zeit Veröffentlichungen gab, die nahelegen, die gerade in Kraft getretene Magdeburger Gefahrenabwehrverordnung, enthalte ein allgemeines Kletterverbot, stellt die bündnisgrüne Fraktion im Stadtrat von Magdeburg das richtig.

Dazu Olaf Meister, rechtspolitischer Sprecher der Fraktion: Die ursprüngliche Befürchtung der Einführung eines generellen Kletterverbots in Magdeburg, konnte in den Verhandlungen und Beratungen zur Gefahrenabwehrverordnung im Stadtrat und seinen Ausschüssen erfreulicherweise ausgeräumt werden.

Die Stadtordnung sieht ein solches Kletterverbot ausdrücklich nur für Einrichtungen (z. B. Brücken, Wartehäuschen) und Bäume vor, die unmittelbar an Straßen stehen und soll damit lediglich der Verkehrssicherheit dienen. Da eine solche Regelung ohnehin im übergeordneten Straßengesetz des Landes enthalten ist, ergibt sich für Magdeburg keine von der bisherigen Rechtslage abweichende Situation.

Für ausgewiesene Bereiche von Parks, wie z. B. die Wiese am Kloster, gelten nach wie vor keine Einschränkungen. Im Gegenteil, die Verwaltung soll weitere Gebiete festlegen, um die Trendsportart Parkour zu fördern und in vernünftige Bahnen zu lenken.

Die zwischen den organisierten Kletterern und der Stadtverwaltung geführten Gespräche sind daher zu begrüßen, da so besonders geeignete und nicht mit anderweitigen Nutzungen kollidierende Klettermöglichkeiten einvernehmlich gefunden werden können.

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