PM: Verdacht der Begünstigung der Schlossgruppe Neugattersleben kann nicht ausgeräumt werden

Trotz intensiver Befragung der drei Zeugen konnte der Verdacht der Begünstigung der Firmen von Klaas Hübner und Familie nicht ausgeräumt werden. Alle drei Zeugen hatten schwerwiegende Erinnerungslücken, so konnte niemand sagen, wer in der Oberfinanzdirektion über die angebliche "tatsächliche Verständigung", die einen Zinserlass in Höhe von 270.000 Euro beinhaltete, entschieden hat.

17.09.15 –

Olaf Meister, Obmann der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im 14. Parlamentarischen Untersuchungsausschuss zur heutigen Zeugenvernehmung des ehemaligen Staatssekretärs des Ministerium der Finanzen Dr. Heiko Geue, des jetzigen Staatssekretärs des Ministeriums der Finanzen Jörg Felgner und des Ministers der Finanzen Jens Bullerjahn:

Bullerjahn bietet keine überzeugende Erklärung

"Trotz intensiver Befragung der drei Zeugen konnte der Verdacht der Begünstigung der Firmen von Klaas Hübner und Familie nicht ausgeräumt werden. Alle drei Zeugen hatten schwerwiegende Erinnerungslücken, so konnte niemand sagen, wer in der Oberfinanzdirektion über die angebliche "tatsächliche Verständigung", die einen Zinserlass in Höhe von 270.000 Euro beinhaltete, entschieden hat. Auch blieb der Inhalt der Gespräche, die die Staatssekretäre mit der Oberfinanzdirektion und Klaas und teils Hans Hübner führten, nebulös. Wieso zwar einerseits auf Wunsch des Herrn Hübner sich das Finanzministerium in das laufende Steuerverfahren einschaltete, andererseits dann aber der rechtswidrige Erlass von Zinsen, nicht durch das Ministerium verantwortet wurde, konnte keiner der Zeugen erklären."

Steuererlass ohne Schriftform nicht glaubwürdig

"Dass die angebliche tatsächliche Verständigung mitsamt Zinserlass nicht in der üblichen und notwenigen Schriftform gefasst wurden, wird von Staatssekretär Felgner und Minister Bullerjahn zwar bestätigt aber nicht als erheblicher Mangel eingestuft. Es ist absurd, dass eine Entscheidung im Millionen € Bereich, letztlich mündlich durch die Finanzverwaltung erfolgt."

Freibrief stammt von abhängig Beschäftigten

"Minister Bullerjahn verweist bei der Aufarbeitung auf eine Stellungnahme, die von - letztlich abhängig - Beschäftigten in den Finanzämtern und dem Ministerium der Finanzen gefertigt wurde. Eine seriöse rechtliche Würdigung nimmt die Stellungnahme gar nicht erst vor. Verwaltungsrechtlich übliches und auch rechtsstaatliches Vorgehen sieht anders aus."

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