PM: Rechnungshof kritisiert beabsichtigte Vergabe des IBG-Managements

Der Landesrechnungshof bestätigt – nun auch von unabhängiger Seite – unsere Bedenken. Die geplante Vergabe kann, wie wir bereits in der Vergangenheit erfahren mussten, zu deutlichen Mehrkosten führen. Die von der Landesregierung von Ministerpräsident Reiner Haseloff aufgestellte Behauptung, die Vergabe an Private sei vorgeschrieben, ist nicht haltbar. Insbesondere scheint uns auch weiterhin die Frage offen, wer mit der erforderlichen Qualität und Kompetenz von Landesseite die Vergabe von Risikokapital steuert und kontrolliert.

16.06.15 –

In seinem Prüfbericht vom 15. Juni 2015 beschäftigt sich der Landesrechnungshof mit der Frage, ob die Vergabe des Managements der Risikokapitalbeteiligungen des Landes, wie von der Landesregierung beabsichtigt, an eine private Gesellschaft erfolgen sollte und wie die beabsichtigten Konditionen zu bewerten sind. Vor dem Hintergrund der Erfahrungen aus der IBG-Affäre kritisiert die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN diese Art der Vergabe.

Sie fordert eine veränderte Struktur des Risikokapitalmanagements. Der Landesrechnungshof empfiehlt nun im Ergebnis seiner Prüfung, die Vergabe auf Basis der jetzt vorliegenden Verträge nicht durchzuführen. Der finanzpolitische Sprecher der Landtagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Olaf Meister, sagt dazu:

„Der Landesrechnungshof bestätigt – nun auch von unabhängiger Seite – unsere Bedenken. Die geplante Vergabe kann, wie wir bereits in der Vergangenheit erfahren mussten, zu deutlichen Mehrkosten führen. Die von der Landesregierung von Ministerpräsident Reiner Haseloff aufgestellte Behauptung, die Vergabe an Private sei vorgeschrieben, ist nicht haltbar. Insbesondere scheint uns auch weiterhin die Frage offen, wer mit der erforderlichen Qualität und Kompetenz von Landesseite die Vergabe von Risikokapital steuert und kontrolliert."

Die beabsichtigte Vergabe soll am 17. Juni 2015 im Finanzausschuss behandelt werden. Ich fordere die Landesregierung auf, den Bedenken Rechnung zu tragen und die Vergabe nicht durchzuführen."

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