Beratungsverträge: Grüne wollen Aufklärung

Es ist genug. Die Haushaltshoheit liegt beim Landtag. Er entscheidet über die Verwendung des Geldes der Steuerzahler. Daher sind seine Beschlüssen zu beachten und umzusetzen. Umgehungen sind nicht hinzunehmen.

08.09.16 –

Olaf Meister, finanzpolitischer Sprecher der Fraktion GRÜNE äußert sich zu aktuellen Vorwürfen eines Beratungsvertrages des Justizministeriums:

„Es ist genug. Die Haushaltshoheit liegt beim Landtag. Er entscheidet über die Verwendung des Geldes der Steuerzahler. Daher sind seine Beschlüssen zu beachten und umzusetzen. Umgehungen sind nicht hinzunehmen.

Zur Aufklärung der aktuellen Vorwürfe eines Beratungsvertrages des Justizministeriums wird die Fraktion Grüne einen Antrag in den Finanzausschuss einbringen. Es sollen die Umstände der Vergabe von 1,9 Millionen Euro geklärt werden. Zugleich soll geprüft werden, ob weitere Vorgänge zu beanstanden sind. Darüber hinaus verlangen wir über eine Anfrage eine komplette Aufstellung aller Beraterverträge seit 2011, ihren Zweck und ihre haushaltsrechtliche Legitimierung. Nur durch umfassende Transparenz kann das Vertrauen wieder hergestellt werden."

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