info@kommunal 35: Kommunale Finanzen / Förderprogramm / Aus den Kommunen

Im aktuellen Newsletter informieren wir über Aktuelles aus dem Bereich der Kommunalfinanzen. Dazu gehören die Erweiterung des Liquiditätsrahmens, die Übernahme der Kitabeiträge April durch das Land sowie das Vorziehen der FAG-Zahlungen vom Dezember auf den Mai. Sie werden gleichzeitig mit der regulären Mairate ausgezahlt.

17.04.20 –

Info kommunal Newsletter Kommunalpolitik von Olaf Meister

Nr. 35 - 16. April 2020

Olaf Meister

Liebe Freundinnen und Freunde

es ist aktuell keine einfache Zeit für die Arbeit in den Räten. Dort wo bisher Politik am direktesten erlebbar war, gilt auch das Abstandsgebot. Schriftliche Verfahren sowie Telefon- und Videokonferenz haben auch hier Einzug gehalten. Auch wenn die Mehrheitsverhältnisse das Ergebnis oft vorher ahnen lassen, hat aber schon manchmal eine gute Debatte zu überraschenden Entscheidungen geführt. Dieses Mittels sind wir aktuell beraubt. Der geschickte Änderungsantrag, der die eigene Position befördert, den Kompromiss möglich macht - im Umlaufverfahren bleibt er auf der Strecke. Bleibt zu hoffen, dass die Situation bald eine Rückkehr zur parlamentarischen Normalität möglich macht.

Im Landtag und den Ministerien sind vor Ostern eine ganze Reihe von Entscheidungen gefallen, um den Kommunen die Liquidität zu erhalten und sie von zusätzlichen Kosten zu entlasten. Erfreulicherweise ist es bei den Kita- und Hortbeiträge zu einer Übernahme durch das Land gekommen. Damit konnte die Ungleichbehandlung der Eltern vermieden werden.

Auch im Namen der Grünen Kommunalpolitischen Vereinigung Sachsen-Anhalt möchte ich euch herzlich zum Video-Workshop "Kommunales zum Landtags-Wahlprogramm" am 25. April einladen. Bittet meldet euch an, damit euch der Zugangscode zugeschickt werden kann.

Ich möchte euch noch einmal bitten, uns eure Erfahrungen mit dem vereinfachten schriftlichen Verfahren mitzuteilen. Mich interessiert, was gut läuft und welche Änderungen wir in Angriff nehmen sollten.

Bleibt gesund und bis zum nächsten Mal,

EUER OLAF


GKPV

VIDEO-Workshop "Kommunales zum Landtags-Wahlprogramm"
25. April 2020 ab 10.00 - 16.00 Uhr

Auf dem 3. Kommunalpolitischen Tag wurde verabredet, einen Workshop zu den Forderungen an das GRÜNE Landtagswahlprogramm (und vielleicht ja auch zu Koalitionsverhandlungen) aus kommunaler Sicht zu veranstalten. Ihr könnt dazu auch schon vorab Ideen zusammentragen:

  • Welche Rahmenbedingungen für die Kommunen sollen sich ändern?
  • Wo seid ihr bei kommunalen Vorhaben an Grenzen durch Vorgaben vom Land gestoßen?
  • Welche Ermächtigungen fehlen den Kommunen für ein nachhaltiges Handeln?
  • Welche Unterstützungen benötigen Kommunen durch das Land?
  • Welche Best Practice Beispiele für den kommunalen Klimaschutz bestehen bereit und wie kann das Land weiteres Engagement optimal fördern?

Bitte meldet euch unbedingt an, damit euch der Freischaltcode zugesandt werden kann. Anmeldung an: info@remove-this.gruene-kommunalpolitik.de oder wolfgang.waehnelt@remove-this.gruene-magdeburg.de

Aus dem Landtag

KOMMUNALFINANZEN (I) Erstattung Kita- und Hortbeiträge

Der Landtag hat beschlossen für den Monat April die Kosten für die Kita und Hort zu übernehmen. Den Kommunen werden die Gelder durch das Sozialministerium am 07. Augusgt 2020 ausgezahlt. Link zum Erlass.


KOMMUNALFINANZEN (II)
FAG-Zahlungen werden vom Dezember auf Mai vorgezogen

Aktuell gehen den Kommunen im Land durch den Ausfall von Gewerbesteuern, Mehrkosten im Zuge der Corona-Pandemie und Stundungen ein Teil ihrer geplanten Einnahmen verloren. Wir sind dazu auch von verschiedenen Räten angesprochen worden. Das Finanzministerium hat deshalb beschlossen die am 10. Dezember 2020 fällige FAG-Zahlung auf den 10. Mai vorzuziehen. Folgende Zahlungen betrifft dies:

  • Auftragskostenpauschale (§ 4 FAG)
  • Besondere Ergänzungszuweisungen für die Wahrnehmung von Aufgaben nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (§ 7 FAG)
  • Besondere Ergänzungszuweisungen für die Wahrnehmung von Aufgaben nach dem Achten Buch Sozialgesetzbuch (§ 9 FAG)
  • Schlüsselzuweisungen (§ 12 FAG)

Das Volumen dieser vorgezogenen Zahlungen liegt bei rd. 213 Mio. Euro. Mit Erlass des MF vom 27.03.2020 wurden die Kommunen in Sachsen-Anhalt bereits über diese Maßnahme informiert.Neben den vorgezogenen Zahlungen erhalten die Kommunen zum 10. Mai 2020 auch regulär geplante Zahlungen zur Investitionspauschale nach § 16 FAG und zur Kommunalpauschale.

Die Höhe der Ratenzahlungen zur Kommunalpauschale kann noch nicht angegeben werden, da die Festsetzung hierzu voraussichtlich zum 28. April 2020 erfolgt. Die Aufgliederung auf die einzelnen Kommunen ist  - soweit verfügbar -  nachfolgend abrufbar.

Liste reguläre FAG-Zahlungen # Liste vorgezogene FAG-Zahlungen.


KOMMUNALFINANZEN (III) Überschreitung von Liqudiditätskreditrahmen

Das Innenministerium hat die schwierige finanzielle Lage der Kommunen in der Coronakrise zum Anlass genommen, per Erlass  die Überschreitung des Liquiditätskreditrahmen i.S.d. §110 Abs. 1 S.1 KVG LSA zu ermöglichen. Das Überschreiten des Höchstbetrages der Liquiditätskredite ist durch die zuständige Kommunalaufsicht zu dulden, soweit die Genehmingungsfreigrenze des § 110 Abs. 2 KVG LSA nicht überschritten wird. Sollte die Gennehmigungsfreigrenze überschritten werden, ist der erhöhte Liquiditätsrahmen durch die Kommunalaufsicht zu genehmigen und es muss ein Beschluss des Rates vorliegen. Die Genehmigung bzw. Duldung gilt als erteilt, wenn die Kommunalaufsichtsbehörde nicht innerhalb einer Woche nach Zugang der Unterlagen widerspricht.

Link: Erlass MI Überschreitung von Liqudiditätskreditrahmen i.S.d. §110 Abs. 1 S. KVG LSA unter Berücksichtigung der aktuellen Pandemielage (02. April)


Reparaturgesetz Kreisumlage

Um auf die Urteile zur Kreisumlage (siehe unten) wie z. B. in Mansfeld-Südharz zu reagieren, beabsichtigt die Koalition die Einfügung einer Regelung in § 100 Abs. 1 des Kommunalverfassungsgesetzes Sachsen-Anhalt, damit zur Behebung von Fehlern die Haushaltssatzung auch nach Ablauf des Haushaltsjahres geändert oder erlassen werden kann. Damit soll eine Heilung in der Weise erfolgen, dass eine Haushaltssatzung für ein vorangegangenes Haushaltsjahr in Abhängigkeit vom Umfang des Fehlers entweder geändert oder neu erlassen werden kann, um ihre Rechtswirksamkeit herzustellen.

Die Kreisumlage birgt ein besonderes Spannungsfeld zwischen Landkreis und den kreisangehörigen Kommunen. Insbesondere die Herausforderung der kommunalen Finanzausstattung bleibt daher für uns als Aufgabe und muss im ggf. kommenden Koalitionsvertrag neu verhandelt werden. Dazu gehört es auch eine Änderung der Kommunverfassung voranzutreiben, die keine hauptamtlichen Bürgermeister mehr in den Kreistagen zulässt. Denn erst als Mitglied des Kreistages für die Kreisumlage zu stimmen und anschließend als Bürgermeister dagegen zu klagen, ist ein klarer Interessenkonflikt.


Förderprogramm Ladeinfrastruktur

Das Land hat sich das Ziel gesetzt einen Abstand zum nächsten Ladepunkt von höchstens 15 Minuten zu erreichen.  Zur Umsetzung dieses Konzepts fördert das Land die Errichtung von Ladesäulen. Antrags- und Bewilligungsbehörde ist die Nahverkehrsservice Sachsen-Anhalt GmbH (NASA).

Besonders interessant ist die Förderung für Kommunen und Firmen, die ihre öffentlich zugänglichen Parkplätze um eine Lademöglichkeit für Elektrofahrzeuge ergänzen möchten. Aber auch die Stadtwerke sollen sich durch den Förderaufruf angesprochen fühlen – Anträge stellen können alle "natürlichen und juristischen Personen". Förderanträge können ab sofort bis zum 19. Juni gestellt werden. Insgesamt stehen dafür 1,3 Mill. Euro zur Verfügung.

Weitere Informationen: Nahverkehrsservice Sachsen-Anhalt GmbH


Land unterstützt den Tierschutz in Tierheimen - Jetzt Fördergeld für investive Maßnahmen und Öffentlichkeitsarbeit für 2020 beantragen

Das Landwirtschaftsministerium stellt auch in diesem Jahr wieder Fördermittel in Höhe von 88.000 Euro für Tierheime zur Verfügung, um den Schutz der tierischen Bewohner zu verbessern. Gefördert werden bauliche Maßnahmen, Projekte des Tierschutzes und die Öffentlichkeitsarbeit. Bewerben können sich gemeinnützige Vereine und Verbände mit Wohnsitz in Sachsen-Anhalt, die ein Tierheim führen oder eine Tierhaltung betreiben. Es stehen insgesamt 88.000 Euro Landesmittel zur Verfügung. 10.000 Euro können maximal für ein Projekt ausgeschüttet werden. Der Eigenanteil beträgt 10 Prozent. Dieser kann auch aus Arbeitsleistung finanziert werden.

Ab sofort bis zum 30. Juni 2020 können Anträge auf diese Zuwendungen gestellt werden. Der Antrag ist schriftlich unter Verwendung eines einheitlichen Vordruckes und mit den im Antragsvordruck vorgegebenen Unterlagen vollständig beim Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Altmark, Außenstelle Salzwedel, Goethestr. 3 + 5, 29410 Salzwedel einzureichen.

Die Antragsunterlagen stehen online zum Download zur Verfügung.

Button Aus der Kommune

BÖRDEKREIS: Angern verliert Konsum und bekommt Dorfladen

Es war ein Schock für die Bewohner*innen von Angern als der Dorfkonsum zum 01. April 2019 seine Türen schloss. Damit verlor die Gemeinde eine tragende Säule des dörflichen Lebens. Doch Bürgermeister und Gemeinderäte liesen sich nicht entmutigen und suchten nach einer Nachnutzung für den Laden. Ein Jahr später stellte Silke Schröter ihr Betreiberkonzept im Gemeinderat vor. Der Rat gab nach der Präsentation für den "Dorfladen Schröter" sein Ja für das Projekt. Seit 08. April ist der Laden eröffnet. Der Laden hat folgende Öffnungszeiten: Di-Do 7-13 Uhr/15-18 Uhr, Fr 7-13 Uhr/15-20 Uhr sowie Sa 7-12 Uhr. Wir wünschen der neuen Betreiberin viel Erfolg.


MAGDEBURG: Stadtratssitzung im vereinfachten schriftlichen Verfahren

Per Umlaufbeschluss musste nun der Magdeburger Stadtrat seine Sitzung durchführen. Das Verfahren hat sich als wenig praxistauglich erwiesen. Nicht nur, dass der inhaltliche Austausch weitgehend verhindert ist - insbesondere die fehlende Möglichkeit spontaner Änderungsanträge macht es schwierig, die nötigen Kompromisse zu finden. Auch die bedingten Abstimmungen, also die Zustimmung zu einer Drucksache nur wenn Änderungsantrag x aber nicht Änderungsantrag y beschlossen wird, ist extrem schwierig. Die nächste Sitzung wird wieder eine Präsenzsitzung, allerdings in einem größeren Raum.


HALLE: Wenn der Frühling kommt. Gesundheitsförderung und Prävention von Folgen sozialer Isolation in Zeiten des Coronavirus

Die beiden Stadträt*innen Dr. Inés Brock und Dr. Annette Kreutzfeldt der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Stadtrat der Stadt Halle haben zum Thema Gesundheitsförderung und Prävention von Folgen sozialer Isolation in Zeiten des Coronavirus ein Autorenpapier erstellt. Ihr könnt es hiernachlesen.


MANSFELD-SÜDHARZ: Landkreis ist nach Gerichtsurteil pleite

Nach dem das Verwaltungsgericht Halle den Landkreis Mansfeld-Südharz zur Rückzahlungen der Kreisumlage 2017 verurteilt hat, ist der Landkreis praktisch zahlungsunfähig. Landrätin Angelika Klein hat beim Land um Unterstützung gebeten. Insgesamt wurde eine Hilfe von 20 Mill. € beantragt. Das Finanzministerium hat inzwischen signalisiert, die Kreditrahmen des Landkreises in dieser Höhe anzuheben. Das Grundproblem, die mangelnde wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Landkreises ist damit nicht gelöst. Nach Angabe des Landkreistages klagen 41 Bürgermeister gegen die Kreisumlage. Die Gesamtsumme liegt bei 114 Mill. €.
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Aktuelles

IKU – Investitionskredit Kommunale und Soziale Unternehmen

Mit dem IKU – Investitionskredit Kommunale und Soziale Unternehmen fördert die Bundesregierung Investitionen in die kommunale und soziale Infrastruktur in Deutschland. Gefördert werden bis zu 50 Mio. Euro Kreditbetrag pro Vorhaben – zum Beispiel in folgenden Bereichen:

  • Kindergärten,
  • Schulen und Sporteinrichtungen,
  • Stadt- und Dorfentwicklung einschließlich touristischer Infrastruktur,
  • Krankenhäuser,
  • Altenpflege- und Behinderteneinrichtungen, Informations- und Kommunikationsinfrastruktur (insbesondere Breitband),
  • Versorgung und Entsorgung,
  • Verkehrsinfrastruktur,
  • Betriebsmittel,
  • Wissenschaft und Technik und Kulturpflege.

Außerdem können sie Grundstücke finanzieren, die notwendiger Bestandteil eines förderfähigen Investitionsvorhabens sind, wenn sie die Grundstücke nicht mehr als 2 Jahre vor Antragstellung erworben haben. Der Zinssatz beträgt 1,05% und der Kredit kann mit anderen Fördermitteln kombiniert werden.

Link zur Antragsstellung: KfW


Letzer Tag
Hinweise zum SuedOstLink können nur noch heute gegeben werden

50Hertz schlägt einen möglichen ersten Leitungsverlauf für den SuedOstLink zwischen Wolmirstedt bei Magdeburg und dem Raum Eisenberg in Thüringen vor und bittet bis 17. April 2020 um Hinweise zu den Planungen. Ansprechpartner für die Hinweise ist Axel Happe (Öffentlichkeitsbeteiligung) Tel: +49 (30) 5150-3414 oder per E-Mail: axel.happe@remove-this.50hertz.com

Die Unterlagen zu den einzelen Abschnitt:


Titelblatt AKP Geld Macht Politik - verkleinerter Mann schreibt an Mast und Wand - Think Big. Geldschein im Hintergrund.
AKP 2/2020

Im neuen AKP-Heft warnen die AutorInnen vor Korruptions-Risiken und intransparenten Interessen von Investoren. Außerdem geht es um Sparkassen, Gesetze gegen Geldwäsche, Entschuldungsprogramme und den European Green Deal:

  • Kommunale Aufnahme: Aus Seenot gerettet –
    und dann?
  • Bessere Bioabfall-Qualität in Großwohnanlagen
  • Kommunale Mängelmelder – Es bleibt holprig für den Radverkehr
  • Biotopschutzrecht in Verfahren gegen Tierhaltungsanlagen
  • Dossier: Personalentwicklung

Das komplette Inhaltsverzeichnis findet ihr hier.

Die Einzelpreis der AKP kostet 11 Euro plus 1,30 Euro Versand Der Abopreis (6 Ausgaben):
60 Euro www.akp-redaktion.de

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