Notwendige Klärung bei der Prüfbefugnis des Landesrechnungshof

Wenn ein Landesrechnungshof seine Prüfbefugnisse einklagen muss stellt sich die Frage, ob die Beteiligten alle Möglichkeiten  ausgeschöpft haben um zu einer einvernehmlichen Lösung zu kommen. Der Umgang mit Geldern im Gesundheitswesen steht immer wieder stark im Fokus. Angesichts einer Summe von 550 Millionen Euro für die Krankenhausförderung, ist es notwendig die ordnungsgemäße Verwendung zu prüfen. Wenn der Landesrechnungshof dieser Prüfaufgabe nicht nachgehen kann, muss notfalls auch eine Klärung über Gericht erfolgen.

16.10.13 –

Wenn ein Landesrechnungshof seine Prüfbefugnisse einklagen muss stellt sich die Frage, ob die Beteiligten alle Möglichkeiten  ausgeschöpft haben um zu einer einvernehmlichen Lösung zu kommen. Der Umgang mit Geldern im Gesundheitswesen steht immer wieder stark im Fokus. Angesichts einer Summe von 550 Millionen Euro für die Krankenhausförderung, ist es notwendig die ordnungsgemäße Verwendung zu prüfen. Wenn der Landesrechnungshof dieser Prüfaufgabe nicht nachgehen kann, muss notfalls auch eine Klärung über Gericht erfolgen. Wir begrüßen deshalb die Klage des Landesrechnungshofes und erhoffen uns für die Zukunft eine rechtssichere Lösung.

Wie gravierend sich fehlende Kontrolle in finanziellen Dingen auswirken kann, haben einige Verbände in Sachsen-Anhalt schmerzhaft erfahren müssen. Mit dem Landesportbund und dem Feuerwehrverband waren auch für das Gemeinwesen wichtige Organisationen davon betroffen. Auch aus diesen Erfahrungen heraus wäre für uns die Prüfung der Krankenhausförderung geboten.

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