Polizeiinspektion Magdeburg - Noch ist Haus 5 nicht verloren

PRESSEMITTEILUNG

22.02.22 –

Über Abriss von Haus 5 entscheidet der Landtag

„Noch ist Haus 5 nicht verloren“, freut sich Olaf Meister, Magdeburger Landtagsabgeordneter und Stadtrat und stellt fest: „Nach erfolgreicher Online-Petition mit schon fast 1.000 Unterschriften und Stadtratsbeschluss zum Erhalt des denkmalgeschützten Haus 5 der Polizeiinspektion Magdeburg wird sich nun der Landtag am Freitag damit befassen. Es gilt Farbe zu bekennen, wie es um die Verantwortung des Landes zur Bewahrung und Sicherung von Baudenkmalen steht. Hier wir dies beim Haus 5 für Magdeburg ganz konkret, da es sich im Eigentum des Landes befindet.“

Erhalt war in den ursprünglichen Planungen vorgesehen

Aktuell findet endlich die dringend erforderliche Sanierung und Instandsetzung der Polizeiinspektion Magdeburg statt. Die Polizeiinspektion befindet sich in einem denkmalgeschützten Areal, das in seiner Entstehungszeit auf die Garnisons- und Festungsgeschichte Magdeburgs zurückgeht. Das kleinste denkmalgeschützte Gebäude auf dem Gelände ist das sogenannte „Haus 5“. Der Erhalt und die Sanierung des Hauses war in den ursprünglichen Planungen vorgesehen.

An der abrupten Planänderung zum Abriss des Denkmals kritisiert Meister: „Das Haus sollte für polizeiliche Zwecke genutzt werden. Um, im Hinblick auf Kostensteigerungen an anderen Objekten, Sanierungskosten zu sparen, wurden die Planungen dann geändert und ein ersatzloser Abriss des Gebäudes vorgesehen. Das schadet unserer Polizei, wie auch dem historischen Stadtbild und Denkmalschutz.“

Kosteneinsparung kein Abrißgrund

Im Hinblick auf den knappen Bestand alter Gebäude Magdeburgs, fordert Meister: „Gerade in der Magdeburger Innenstadt, die durch die Zerstörungen im 2. Weltkrieg viel von ihrer historischen Bausubstanz verloren hat, müssen Abrisse von Baudenkmalen unterbleiben.“, und stellt weiterhin dazu fest: „Ein gewichtiger baulicher Grund für den Abriss, wie etwa veränderte bauliche Anforderungen für eine moderne Polizeiarbeit, liegen nicht vor. Der schlichte Wunsch, Kosten für die Sanierung eines Baudenkmals zu sparen, genügt in keiner Weise den Ansprüchen an den Denkmalschutz, die auch an private Eigentümer gerichtet werden. Das Land muss hier seiner Verantwortung auch selbst gerecht werden.“

Um den Vorgang auch anhand der Akten aufzuarbeiten, hat Olaf Meister Akteneinsicht beantragt, die im Nachgang zur Landtagsbefassung im Finanzministerium erfolgt.

Hinweis: Die Debatte des Antrages ist für Freitag 25. Februar 2022 – 13.40 Uhr geplant. Änderung im Ablauf können sich aber noch ergeben.

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