PM: Chance zu grundlegender Reform der Erbschaftssteuer verpasst

Der Gesetzentwurf setzt letztlich die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts nicht um. Mit der Umsetzung dieses Entwurfes würde leider erneut die Chance zu einer grundlegenden Reform der Erbschaftsteuer verpasst. Auch die vorliegende Neuregelung würde bestimmte große Vermögen von der Erbschaftssteuer ganz oder in weiten Teilen befreien, während andere Vermögen in voller Höhe zur Erbschaftssteuer herangezogen würden.

22.06.16 –

Der von der Bundesregierung nun vorgelegte Entwurf zur Neuregelung der Erbschaftssteuer trifft in Sachsen-Anhalt auf die Kritik der Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Der finanzpolitische Sprecher der Fraktion, Olaf Meister, stellt fest:

„Der Gesetzentwurf setzt letztlich die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts nicht um. Mit der Umsetzung dieses Entwurfes würde leider erneut die Chance zu einer grundlegenden Reform der Erbschaftsteuer verpasst. Auch die vorliegende Neuregelung würde bestimmte große Vermögen von der Erbschaftssteuer ganz oder in weiten Teilen befreien, während andere Vermögen in voller Höhe zur Erbschaftssteuer herangezogen würden.

Die letztlich einzufordernde Steuergerechtigkeit wird mit dem Entwurf gerade nicht umgesetzt. 99 Prozent der Fälle, in denen Betriebsvermögen vererbt werden, blieben danach gänzlich steuerfrei. Mit dieser Überprivilegierung und Verletzung der Steuergerechtigkeit ist es sehr wahrscheinlich, dass auch die neue Gesetzesvorlage vor dem Bundesverfassungsgericht keinen Bestand haben wird. Der Gesetzentwurf sollte durch das Land Sachsen-Anhalt im Bundesrat abgelehnt werden. Zumindest ist er für uns Grüne jedoch nicht zustimmungsfähig.“

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