PM: Gesetz zur besseren Kontrolle der IHK-Finanzen scheitert im Landtag

19.06.14 –

Der von den Bündnisgrünen vorgelegte Gesetzentwurf zur besseren Kontrolle der IHK-Finanzen scheiterte im Landtag überraschend bereits in erster Lesung. Die Fraktionen von SPD und CDU verweigerten der Überweisung des Antrags in die Ausschüsse ihre Zustimmung.

Die Bündnisgrünen hatten beantragt, die Prüfungskompetenz des Landesrechnungshofes auf die Industrie- und Handelskammern auszuweiten.  Olaf Meister, wirtschafts- und finanzpolitischer Sprecher der Bündnisgrünen Landtagsfraktion:

„Als einzige öffentlich-rechtliche Körperschaft ist die IHK von Prüfungen durch den Landesrechnungshof befreit. Ein tragfähiger Grund für diese Sonderbehandlung ist nicht erkennbar. Durch die leider noch bestehenden Zwangsmitgliedschaften, können sich die Zwangsmitglieder der Beitragszahlung nicht entziehen. Zugleich kam es in der Vergangenheit in verschiedenen Bundesländern zu erheblichen Unregelmäßigkeiten bei Industrie- und Handelskammern, bei denen die internen Kontrollmechanismen versagten. In Sachsen-Anhalt ist der jüngste Skandal im Umfeld des IHK-Bildungszentrums noch nicht aufgearbeitet.

Die Eröffnung der Kontrollmöglichkeit durch den Landesrechnungshof wäre ein Schritt zu mehr Transparenz gewesen, der eigentlich auch im Interesse der Kammern liegen müsste. Umso unverständlicher ist die Positionierung der Regierungskoalition, die keine Beschäftigung mit dem Thema wünscht und so den IHK-Mitgliedern den sonst im öffentlichen Bereich bestehenden Schutz durch die Kontrollfunktion des Landesrechnungshof verweigert.“

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