PM: Offenlegung der Sparkassenvorstandsbezüge ein Gebot der Transparenz

Die Sparkassen im Land sind öffentlich-rechtliche Kreditinstitute und wurden von ihren Kommunen errichtet, die auch ihre Träger sind. Damit besteht, auch im Vergleich zu den bekannten Vergütungen kommunaler Amtsträger und Chefs kommunaler Gesellschaften, ein Transparenzbedarf der Öffentlichkeit.

21.01.20 –

Olaf Meister, finanzpolitischer Sprecher der Grünen Landtagsfraktion erklärt nach der heutigen Anhörung über die Veröffentlichung der Vergütung von Sparkassenvorständen im Finanzausschuss des Landtages:

"Die Sparkassen im Land sind uns lieb und mit Blick auf die Rettung der NordLB auch teuer. Die Sparkassen im Land sind öffentlich-rechtliche Kreditinstitute und wurden von ihren Kommunen errichtet, die auch ihre Träger sind. Damit besteht, auch im Vergleich zu den bekannten Vergütungen kommunaler Amtsträger und Chefs kommunaler Gesellschaften, ein Transparenzbedarf der Öffentlichkeit.

Die Offenlegung der Sparkassenvorstandsbezüge dieser kommunalen Geldinstitute entspricht dem Status einer Bank in öffentlicher Hand, die auf Werten wie Vertrauen und Regionalität gründet. Ich finde, dass die Transparenz auch bei den Vorstandsbezügen unbedingt dazugehört. Zielrichtung muss es sein, dass die Träger darauf hinwirken, die Bezüge ihrer Sparkassenvorstände offen zu legen.“

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