PM: Bericht 17. PUA - Kommunalaufsicht hätte eingreifen müssen

Bei den Derivatgeschäften von Abwasserverbänden hätte die Kommunalaufsicht eingreifen müssen. Das sagte Olaf Meister, Obmann der Landtagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen im 17. Parlamentarischen Untersuchungsausschuss. „Die Kommunalaufsicht, die sonst schon mal durch kleinteiliges Nachfragen auffällt, hatte beide Augen fest verschlossen. Selbst bei den durch den Ausschuss festgestellten Verdachtsmomenten hat die Kommunalaufsicht nicht reagiert. Dies mit dem Argument, die Verträge seien ohnehin schon abgeschlossen gewesen. Meine Fraktion kommt daher zusammen mit den übrigen Regierungsfraktionen zu dem Ergebnis, dass ein Eingreifen der Kommunalaufsicht geboten gewesen wäre, auch um nachfolgende Geschäftsabschlüsse zu verhindern“, sagte Meister. „Die Rechnungsprüfungsämter folgten leichtsinnig dem Bestätigungsvermerk der Wirtschaftsprüfungsgesellschaften. War dieser vorhanden, wie meist, dann war das Prüfungsjahr erledigt. Zukünftig muss sichergestellt werden, dass die Aufgabenträger keine spekulativen Finanzgeschäfte abschließen. Hierzu dient der sich zwischenzeitlich aus dem Kommunalverfassungsgesetz ergebende Genehmigungsvorbehalt. Damit auch die Rechnungsprüfungsämter verlustbringenden Geschäften künftig nachgehen, empfehlen wir den Paragraf 142 des Kommunalverfassungsgesetzes zu ändern“, so Meister und sagte als Fazit: „Es muss sichergestellt werden, dass kommunale Betriebe und auch die Kommunen selbst sorgsam wirtschaften. Die Gebühren und Steuern der Bürger sind kein Spielgeld.“

21.04.21 –

Bei den Derivatgeschäften von Abwasserverbänden hätte die Kommunalaufsicht eingreifen müssen. Das sagte Olaf Meister, Obmann der Landtagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen im 17. Parlamentarischen Untersuchungsausschuss. „Die Kommunalaufsicht, die sonst schon mal durch kleinteiliges Nachfragen auffällt, hatte beide Augen fest verschlossen. Selbst bei den durch den Ausschuss festgestellten Verdachtsmomenten hat die Kommunalaufsicht nicht reagiert. Dies mit dem Argument, die Verträge seien ohnehin schon abgeschlossen gewesen. Meine Fraktion kommt daher zusammen mit den übrigen Regierungsfraktionen zu dem Ergebnis, dass ein Eingreifen der Kommunalaufsicht geboten gewesen wäre, auch um nachfolgende Geschäftsabschlüsse zu verhindern“, sagte Meister.

„Die Rechnungsprüfungsämter folgten leichtsinnig dem Bestätigungsvermerk der Wirtschaftsprüfungsgesellschaften. War dieser vorhanden, wie meist, dann war das Prüfungsjahr erledigt. Zukünftig muss sichergestellt werden, dass die Aufgabenträger keine spekulativen Finanzgeschäfte abschließen. Hierzu dient der sich zwischenzeitlich aus dem Kommunalverfassungsgesetz ergebende Genehmigungsvorbehalt. Damit auch die Rechnungsprüfungsämter verlustbringenden Geschäften künftig nachgehen, empfehlen wir den Paragraf 142 des Kommunalverfassungsgesetzes zu ändern“, so Meister und sagte als Fazit: „Es muss sichergestellt werden, dass kommunale Betriebe und auch die Kommunen selbst sorgsam wirtschaften. Die Gebühren und Steuern der Bürger sind kein Spielgeld.“

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