Kommunale Handlungsfähigkeit in der Pandemie sichern - Kommunalvertretungen digital tagen lassen

PRESSEMITTEILUNG

Es besteht dringender Handlungsbedarf, um die Arbeitsfähigkeit der kommunalen Gremien zu sichern. Das für die Kommunalaufsicht zuständige Innenministerium ist aufgefordert, kurzfristig die Notsituation zu erklären und die Sonderregelungen für die Kommunen wieder in Kraft zu setzen. Sollte dies auch weiterhin nicht erfolgen, wird meine Fraktion einen entsprechenden Antrag in die nächste Landtagssitzung einbringen, damit Kommunalvertretungen wieder digital tagen dürfen.

24.11.21 –

Die Landtagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fordert die Landesregierung auf, die Sonderregelungen für die Kommunen angesichts der aktuellen Situation der Corona-Pandemie wieder in Kraft zu setzen.

"Es besteht dringender Handlungsbedarf, um die Arbeitsfähigkeit der kommunalen Gremien zu sichern. Das für die Kommunalaufsicht zuständige Innenministerium ist aufgefordert, kurzfristig die Notsituation zu erklären und die Sonderregelungen für die Kommunen wieder in Kraft zu setzen. Sollte dies auch weiterhin nicht erfolgen, wird meine Fraktion einen entsprechenden Antrag in die nächste Landtagssitzung einbringen, damit Kommunalvertretungen wieder digital tagen dürfen", kündigt Olaf Meister, kommunalpolitischer Sprecher der grünen Landtagsfraktion an.

"Präsenzsitzungen der Gremien sind vor dem Hintergrund der Ansteckungsgefahr kritisch. Vielfach besteht jetzt der Wunsch, wieder digitale Sitzungen zu ermöglichen. Der Landtag hatte in der Kommunalverfassung die Möglichkeiten geschaffen, unter anderem mit Videokonferenzen demokratische Entscheidungen zu treffen. Angesichts der aktuellen Situation ist es geboten, diese Regelung wieder in Kraft treten zu lassen."

Hintergrund:

Der Landtag hat in der Kommunalverfassung mit dem §56a die rechtlichen Grundlagen geschaffen, damit die Kommunen auch in einer pandemischen Lage (die das Land bis 21.07.21 verlängert hat) wichtige Entscheidungen treffen können. Im März hat der Landtag, auch auf Wunsch der Kommunen, zusätzlich die Option der Hybridsitzung für Rats- und Ausschusssitzungen geschaffen.

Link § 56a Verfahren in außergewöhnlichen Notsituationen:
https://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/bsst/document/jlr-KomVerfGST2014V10P56a

Link § 161 (2) Vorliegens einer landesweiten epidemischen oder pandemischen Lage:
https://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/bsst/document/jlr-KomVerfGST2014V7P161

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