PM: Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht - Demokratie auch in der Pandemie gewährleisten

Trotz Pandemie müssen unsere demokratischen Strukturen möglichst unbeeinträchtigt funktionieren. Mit dem jetzigen Gesetzentwurf verbessern wir die Rahmenbedingungen und gestalten sie praxisnah. So soll die Möglichkeit, solche Sitzungen hybrid stattfinden zu lassen, eingeführt werden.

18.02.21 –

Die Rahmenbedingungen für digitale Stadtrat- und Kreistagssitzungen werden verbessert. Dafür wurde heute ein Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht.

"Trotz Pandemie müssen unsere demokratischen Strukturen möglichst unbeeinträchtigt funktionieren. Mit dem jetzigen Gesetzentwurf verbessern wir die Rahmenbedingungen und gestalten sie praxisnah. So soll die Möglichkeit, solche Sitzungen hybrid stattfinden zu lassen, eingeführt werden. Außerdem soll das Quorum für die Durchführung von schriftlichen und elektronischen Verfahren von 80 Prozent auf zwei Drittel gesenkt werden", erklärt Olaf Meister, kommunalpolitischer Sprecher der Landtagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

"Eine besonders harte Nuss ist das aufgetretene Problem technischer Störungen oder bewusster Sabotage der Ratsarbeit. In der kommunalen Praxis wurde viel über die sehr harte Gesetzesformulierung geklagt. Der vorliegende Entwurf versucht es milder zu gestalten, so dass kleinere temporäre Probleme lösbar werden Das grundlegende Problem, dass eine Videositzung nun aber einmal die zeitgleiche Kommunikationsmöglichkeit erfordert, wie eine Präsenzsitzung die gleichzeitige Anwesenheit, ist im Prinzip der menschlichen Zusammenarbeit angelegt“, gab Meister zu bedenken.

"Der Entwurf ist bisher tatsächlich bloß als Entwurf. Wir brauchen noch diverse Detailabstimmungen und handwerkliche Arbeiten. Die Richtung und den Weg, den wir gehen wollen, macht er aber deutlich."

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