KA 8/471 Zweitstudiengebühren an den Hochschulen Sachsen‐Anhalts

KLEINE ANFRAGE

In der heutigen Zeit werden lineare Berufslaufbahnen immer seltener. Stattdessen gibt es immer öfter den Wunsch danach, sich beruflich neu zu orientieren. Hohe Zweitstudiengebühren können dabei ein Hindernis sein für Menschen, die durch ein weiteres Studium Qualifikationen erwerben möchten, die ihnen nach dem Erststudium fehlen.

09.12.21 –

Vorbemerkung des Fragestellers
In der heutigen Zeit werden lineare Berufslaufbahnen immer seltener. Stattdessen gibt es immer öfter den Wunsch danach, sich beruflich neu zu orientieren. Hohe Zweitstudiengebühren können dabei ein Hindernis sein für Menschen, die durch ein weiteres Studium Qualifikationen erwerben möchten, die ihnen nach dem Erststudium fehlen.

Vorbemerkung der Landesregierung
Dem Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt liegen diese statistischen Daten nicht vor. Die Antwort der Landesregierung erfolgt auf der Grundlage der von den Hochschulen zur Verfügung gestellten Daten. Grundsätzlich sei vorangestellt, dass Weiterbildungsstudiengänge an den Hochschulen in Sachsen-Anhalt nicht als Zweitstudium gelten.

Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt

Frage 1 Wie viele Studierende in Sachsen-Anhalt mussten in den letzten fünf Jahren Zweitstudiengebühren entrichten? Bitte für die einzelnen Hochschulen und pro Semester aufschlüsseln.

Die Burg Giebichenstein Kunsthochschule Halle, die Hochschule Magdeburg-Stendal und die Hochschule Merseburg erheben bisher keine Zweitstudiengebühren. Die Angaben für die
weiteren vier staatlichen Hochschulen sind der Anlage, Tabelle 1, zu entnehmen.

Frage 2 Wie oft wurden Zweitstudiengebühren aufgrund eines erneuten grundständigen Studiums entrichtet? Für welche andere Arten von Studiengängen oder Weiterbildungen wurden ebenfalls Zweitstudiengebühren erhoben? Bitte für die einzelnen Hochschulen und pro Semester aufschlüsseln.

Die Burg Giebichenstein Kunsthochschule Halle, die Hochschule Magdeburg-Stendal und die Hochschule Merseburg erheben bisher keine Zweitstudiengebühren. Die Angaben für die
weiteren vier staatlichen Hochschulen sind der Anlage, Tabelle 2, zu entnehmen. Die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg weist darauf hin, dass für ein Zweitstudium in der Lehramtsausbildung keine Zweitstudiengebühren erhoben werden. Diese Ausnahmeregelung in der Allgemeinen Gebührenordnung der Universität ist befristet (derzeit bis zum laufenden Wintersemester), eine Entscheidung über die Weiterführung steht in Kürze an.

Frage 3 Wie hoch sind die Einnahmen durch Zweitstudiengebühren an den Hochschulen Sachsen-Anhalts in den letzten fünf Jahren gewesen?

Bitte für die einzelnen Hochschulen, Arten von Studiengängen oder Weiterbildungen und pro Semester aufschlüsseln. Die Höhe der durch Zweitstudiengebühren erzielten Einnahmen sind in der Tabelle 3 der Anlage aufgeschlüsselt.

Frage 4 Für welchen Zweck werden die gewonnen Mittel aus den Zweitstudiengebühren an den Hochschulen genutzt?
Die Angaben der Hochschulen zur Verwendung der durch die Erhebung von Zweitstudiengebühren erzielten Mittel sind in der Tabelle 4 der Anlage dargestellt.

Download: Kleine Anfrage Drs. 8/471 Zweitstudiengebühren

Kategorie

Aktuelles | beantwortet