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Alle Abgeordneten in Sachsen-Anhalt bekommen, um ihr Mandat frei und unabhängig ausüben zu können, eine monatliche Grundentschädigung (Diät). Grundlage für die Entschädigung von Abgeordneten ist Artikel 56 Absatz 5 der Landesverfassung Sachsen-Anhalts. Die Einzelheiten sind im Abgeordnetengesetz geregelt.
Die monatliche Grundentschädigung für Abgeordnete, umgangssprachlich auch Diät genannt, wurde auf Höhe der Endstufe des Grundgehalts eines Richters der Besoldungsgruppe R1 (= Amtsrichter) festgelegt. Aktuell handelt es sich um 7.440,54 €, die selbstverständlich beim Finanzamt auch versteuert werden müssen. Die Grundentschädigung wird jeweils zum 1. Juli eines Jahres auf der Grundlage der jeweils letzten Festlegung an die Entwicklung der Bruttoeinkommen von abhängig Beschäftigten in Sachsen-Anhalt angepasst, die jeweils am Ende des abgelaufenen Kalenderjahres gegenüber dem Ende des vorangegangenen Kalenderjahres eingetreten ist. Maßstab für die Anpassung ist die Veränderung des Nominallohnindexes für Sachsen-Anhalt.
Das Statistische Landesamt teilt dem Präsidenten bis zum 30. April eines Jahres die prozentuale Veränderung mit. Der sich aus der Veränderung ergebende neue Betrag der Entschädigung wird vom Präsidenten als Landtagsdrucksache und im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Sachsen-Anhalt bekannt gemacht.
Vereinfacht gesagt: Steigen die Löhne - steigt auch die Abgeordnetenentschädigung, sinken sie sinkt auch die Entschädigung der Abgeordneten.
Für meine Krankenversicherung bekomme ich, analog der beamtenrechtlichen Regelungen einen Zuschuss.
Alle Abgeordneten erhalten für die Durchführung ihrer Arbeit folgende steuerfreie Pauschale und zusätzliche Leistungen zur Gewährleistung ihrer Arbeit:
Der Landtag übernimmt auf Antrag außerdem Fahrtkosten für Fahrten im Auftrag der Fraktion, des Präsidenten oder eines Ausschusses.
Von der Grundentschädigung führe ich 12,5%, aktuell 930,64 €, zur Unterstützung an meinen Landesverband ab. Darüber hinaus unterstützen die Abgeordneten unserer Fraktion finanziell verschiedene gesellschaftliche Projekte.
In geringem Umfang bin ich noch für meine, bereits vor der Annahme des Mandats bestehende Rechtsanwaltspraxis tätig. Die Einkünfte werden quartalsweise der Landtagsverwaltung gemeldet. Des Weiteren bin ich Mitglied im Beirat der Investitionsbank Sachsen-Anhalt. Alle Mitglieder des zweimal im Jahr tagenden Beirat bekommen auf Beschluss des Verwaltungsrates ein Sitzungsgeld in Höhe von 150,00 € zzgl. der anfallenden Umsatzsteuer.
Für meine Arbeit als Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg erhalte ich eine monatliche Aufwandsentschädigung von 230,00 € sowie zusätzlich 230,00 € für die Funktion des Fraktionsvorsitzenden. Für die Stadtrats- und Ausschusssitzungen gibt es ein Sitzungsgeld in Höhe von je 16,00 €. Darüber hinaus bin ich in Aufsichtsräten zweier städtischer Unternehmen die ebenfalls Sitzungsgeld zahlen.