KURZVITA

Persönliches
 
  • geboren 1971 in Magdeburg
  • 1987-1990 Ausbildung zum Elektromonteur mit Abitur
  • 1990-1991 Zivildienst
  • 1991-1996 Jura-Studium in Kiel
  • 1996-1998 Referendariat in Magdeburg
  • seit 1999 Rechtsanwalt in Magdeburg
  • verheiratet, 2 Kinder (17 und 14)
Politisches
 
  • Herbst 1989: Eintritt in das Neue Forum
  • 1990/91 Mitglied des Magdeburger Stadtsprecherrats des Neuen Forums, später Bündnis 90
  • 1996-1999 Mitglied Stadtsprecherrat BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Magdeburg
  • 1999 bis 2004 Stadtrat, stellvertretender Vorsitzender Gleichstellungsausschuss
  • 2004 - 2011 Kreisvorsitzender in Magdeburg
  • 2008 bündnisgrüner Oberbürgermeisterkandidat in Magdeburg
  • 2011 Stadtrat in Magdeburg als Nachrücker für Alfred Westphal
  • 2013 Landtagsabgeordneter als Nachrücker für Christoph Erdmenger
  • 2014 OB-Kandidat für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Magdeburg
  • 2016 Wahl als Landtagsabgeordneter für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Sachsen-Anhalt (über Landesliste)
  • 2019 Wiederwahl als Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg
Ehrenamt
 
  • Bürgerverein Salbke, Westerhüsen, Fermersleben
  • Magdeburger Anwaltverein
  • Kuratorium Ulrichskirche
  • Freunde des Stadtarchivs Magdeburg e. V.

EINKOMMEN und TÄTIGKEITEN

Alle Abgeordneten in Sachsen-Anhalt bekommen, um ihr Mandat frei und unabhängig ausüben zu können, eine monatliche Grundentschädigung (Diät). Grundlage für die Entschädigung von Abgeordneten ist Artikel 56 Absatz 5 der Landesverfassung Sachsen-Anhalts. Die Einzelheiten sind im Abgeordnetengesetz geregelt.

Grundentschädigung (Diät)

Die monatliche Grundentschädigung für Abgeordnete, umgangssprachlich auch Diät genannt, wurde auf Höhe der Endstufe des Grundgehalts eines Richters der Besoldungsgruppe R1 (= Amtsrichter) festgelegt. Aktuell handelt es sich um 7.440,54 €, die selbstverständlich beim Finanzamt auch versteuert werden müssen.  Die Grundentschädigung wird jeweils zum 1. Juli eines Jahres auf der Grundlage der jeweils letzten Festlegung an die Entwicklung der Bruttoeinkommen von abhängig Beschäftigten in Sachsen-Anhalt angepasst, die jeweils am Ende des abgelaufenen Kalenderjahres gegenüber dem Ende des vorangegangenen Kalenderjahres eingetreten ist. Maßstab für die Anpassung ist die Veränderung des Nominallohnindexes für Sachsen-Anhalt.

Das Statistische Landesamt teilt dem Präsidenten bis zum 30. April eines Jahres die prozentuale Veränderung mit. Der sich aus der Veränderung ergebende neue Betrag der Entschädigung wird vom Präsidenten als Landtagsdrucksache und im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Sachsen-Anhalt bekannt gemacht.

Vereinfacht gesagt: Steigen die Löhne - steigt auch die Abgeordnetenentschädigung, sinken sie sinkt auch die Entschädigung der Abgeordneten.

Für meine Krankenversicherung bekomme ich, analog der beamtenrechtlichen Regelungen einen Zuschuss.

Unterstützung der Abgeordnetenarbeit

Alle Abgeordneten erhalten für die Durchführung ihrer Arbeit folgende steuerfreie Pauschale und zusätzliche Leistungen zur Gewährleistung ihrer Arbeit:

  • steuerfreie Pauschale für allgemeine Kosten in Höhe von 1.981,36 € für allgemeine Kosten. Ich nutze dieses Geld u.a. für die Unterhaltung meiner Wahlkreisbüros (Bernburg, Magdeburg).
  • Büromaterial usw.);
  • eine/n Mitarbeiter/in (Vollzeit, Entgeltgruppe 9, Stufe 5 des Tarifvertrags der Länder). Dieses Geld wird direkt an die Mitarbeiter/in überwiesen);
  • eine Netzkarte der Deutschen Bahn für Sachsen-Anhalt.

Der Landtag übernimmt auf Antrag außerdem Fahrtkosten für Fahrten im Auftrag der Fraktion, des Präsidenten oder eines Ausschusses.

Unterstützung für Partei und Projekte

Von der Grundentschädigung führe ich 12,5%, aktuell 930,64 €, zur Unterstützung an meinen Landesverband ab. Darüber hinaus unterstützen die Abgeordneten unserer Fraktion finanziell verschiedene gesellschaftliche Projekte.

Nebeneinkünfte

In geringem Umfang bin ich noch für meine, bereits vor der Annahme des Mandats bestehende Rechtsanwaltspraxis tätig. Die Einkünfte werden quartalsweise der Landtagsverwaltung gemeldet. Des Weiteren bin ich Mitglied im Beirat der Investitionsbank Sachsen-Anhalt. Alle Mitglieder des zweimal im Jahr tagenden Beirat bekommen auf Beschluss des Verwaltungsrates ein Sitzungsgeld in Höhe von 150,00 € zzgl. der anfallenden Umsatzsteuer.

Für meine Arbeit als Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg erhalte ich eine monatliche Aufwandsentschädigung von 230,00 € sowie zusätzlich 230,00 € für die Funktion des Fraktionsvorsitzenden. Für die Stadtrats- und Ausschusssitzungen gibt es ein Sitzungsgeld in Höhe von je 16,00 €. Darüber hinaus bin ich in Aufsichtsräten zweier städtischer Unternehmen die ebenfalls Sitzungsgeld zahlen.

Tätigkeiten in Verbindung mit meinem Landtagsmandat

  • Mitglied im Beirat, Investitionsbank Sachsen-Anhalt (Anstalt der Nord LB), Magdeburg
  • Mitglied im Beirat, Landesbetrieb Bau- und Liegenschaftsmanagement Sachsen-Anhalt
  • stellv. Mitglied im Beirat der Lotto Toto GmbH Sachsen-Anhalt

Tätigkeiten in Verbindung mit meinem Stadtratsmandat

  • Mitglied im Aufsichtsrat, Messe- und Veranstaltungsgesellschaft mbH (MVGM), Magdeburg
  • Mitglied im Aufsichtsrat, Flughafen Magdeburg GmbH, Magdeburg

weitere Tätigkeiten die vor Annahme des Mandates schon bestanden haben

  • Rechtsanwalt in Magdeburg
  • Mitglied der Gesellschafterversammlung, MEIWI-Jalousien GmbH & Co. KG, Hohendodeleben