7/021 Rede zur Gemeinnützigkeit von Freifunkinitiativen

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02.03.17 –

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Olaf Meister (GRÜNE): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Möglichkeit, immer und überall auf das Internet zugreifen zu können, hat sich als Erwartungshaltung in weiten Teilen unserer Bevölkerung etabliert, zu Recht, wie ich meine. Internetzugänge sind heute nicht nur unabdingbare Voraussetzung für die wirtschaftliche Entwicklung; sie sind auch ein wichtiges Element der modernen gesellschaftlichen Teilhabe. Herr Lange sprach von Daseinsvorsorge; so ist es.

Wenn sich ein Land als modern versteht, Heimstatt für Kreative sein will und für sich selbst den Anspruch hat, nicht mit der roten Laterne Entwicklungen hinterher zu trotten, sondern - durchaus mit kritischem Blick - gesellschaftliche Veränderungen aktiv an vorderer Stelle mitzugestalten, dann muss es sich den Fragestellungen gerade aus dem Bereich der Digitalisierung stellen.

Vor diesem Hintergrund sind die Digitalisierung und die vielfältigen damit im Zusammenhang stehenden Aufgaben ein wichtiger Schwerpunkt im Koalitionsvertrag. Sei es nun der Breitbandausbau, die Umstellung von Verwaltungsdienstleistungen und Prozessen oder eben - damit bin ich beim heutigen Thema - die Unterstützung von Freifunkinitiativen.

Der Koalitionsvertrag sieht ausdrücklich die Unterstützung von Bürgerinitiativen, die Netzzugänge schaffen, vor. Freifunk ist nicht die Lösung, um Sachsen-Anhalt flächendeckend mit schnellem Internet zu versorgen. Es ist aber tatsächlich ein wichtiger Baustein. Die Wahlkreisbüros der Kollegen meiner Fraktion sind im Freifunk tätig, andere auch.

(Swen Knöchel, DIE LINKE: Unsere auch!)

Vermüllungsprobleme sind mir vor meinem Büro nicht aufgefallen. Dementsprechend haben wir bei dem morgen zu beratenden Haushaltsplan für diesen Bereich auch Fördermittel vorgesehen. Das zuständige Ministerium arbeitet schon an der Förderrichtlinie.

Wie das aber so ist mit neuen gesellschaftlichen Entwicklungen, gibt es durchaus Probleme, sie in den geltenden, althergebrachten Rechtsrahmen einzufügen. Dabei kommt es in Bezug auf die Gemeinnützigkeit von Freifunkinitiativen derzeit in der Bundesrepublik zu der sehr speziellen Situation, dass wortgleiche Anträge und Satzungen trotz gleicher Rechtslage zu unterschiedlichen Entscheidungen der jeweils zuständigen Finanzämter führen.

Die heute gegenständliche Bundesratsinitiative, die in der Abgabenordnung den Kriterienkatalog für die Gemeinnützigkeit um einen 26. Punkt ergänzen will, hat daher eine gewisse Sinnhaftigkeit. In der Koalition wurde daher ein, wie ich meine, bildschöner Antragsentwurf erarbeitet, der zwar viel Zustimmung erhielt, aber leider aus mir fachlich nicht recht einleuchtenden Bedenken nicht das Licht des Plenums erblickte. Als nun der Antrag der Opposition einging, dachte ich mir: Das ist ja praktisch; wir haben den Alternativantrag schon vorliegen.

Leider bestehen auch weiterhin Bedenken, sodass heute kein Alternativantrag vorliegt. Die Bedenken selbst scheinen mir nicht stichhaltig zu sein. Freifunkinitiativen begeben sich gerade nicht in Konkurrenz zu privaten Anbietern - so habe ich die Bedenken verstanden -, sondern sie schließen, und das nur zu einem kleinen Teil, die bestehenden Lücken, die gerade in unserem ländlich strukturierten Bundesland üppig vorhanden sind. Mit Freifunk wird keine Konkurrenz zu privaten Anbieten erzeugt, sondern sogar erst der Zugang zu ihrem Angebot ermöglicht.

Der Finanzminister hat seine Bedenken dazu ausgeführt. Das kann man juristisch tatsächlich einmal prüfen. Ich frage mich aber, wieso wir Freifunk fördern, wenn wir doch damit in Konkurrenz zu anderen Unternehmen treten; das würden wir so nicht tun.

Wenn wir einerseits versuchen, Sachsen-Anhalt im Bereich Wirtschaft neu aufzustellen, indem wir Innovation und Kreativität betonen und ein neues Gründerklima schaffen wollen, wird es für uns nicht leichter, wenn wir in der Digitalisierungsdebatte die Behäbigkeit der frühen 90er-Jahre ausstrahlen.

Getreu den Regelungen des Koalitionsvertrages werden wir aber heute wegen der leider fehlenden Einigkeit in der Koalition für eine Überweisung des Antrages zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung sowie zur Mitberatung in den Finanzausschuss stimmen, wohl wissend, dass der eigentliche Kern, nämlich die Zustimmung im Bundesrat, sich zwischenzeitlich mit der Abstimmung dort erledigen wird.

Wir vergeben heute die Chance, uns dazu als Landtag zu positionieren. Wie Sachsen-Anhalt im Bundesrat abstimmen wird, bleibt zu klären. Ich werbe nachdrücklich für ein Ja. Ich hoffe, die heutige Debatte hat Anstöße gegeben, die Standpunkte noch einmal zu überdenken. Im Ausschuss können wir immerhin über die Frage der Förderung der Freifunkinitiativen reden. Insofern hat die Überweisung auch einen praktischen Sinn. Vor diesem Hintergrund bitte ich um die Überweisung in die genannten Ausschüsse. - Danke schön.

(Zustimmung bei den GRÜNEN und bei der SPD).

Kategorie

Digitalisierung | Reden