7/21 Rede zur Rentenangleichung

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02.03.17 –

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Olaf Meister (GRÜNE): Danke schön. - Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich bin froh, dass Herr Rausch am Ende noch die Ausländer erwähnt hat. Ich dachte schon, bei dem Thema schaffen Sie es nicht. Sonst klappt es doch meistens.

(Zustimmung bei den GRÜNEN)

Es ist beileibe nicht das erst Mal, dass wir hier im Landtag über das Thema Rente sprechen. Es wird mit Sicherheit auch nicht das letzte Mal gewesen sein. Ich denke, auch im Rahmen des Bundestagswahlkampfes wird das Thema - ganz natürlich - weit oben auf der Themenliste stehen.

Gerade bei uns im Osten wird es zweifach Aufmerksamkeit auf sich ziehen. Denn neben dem heutigen Fokus auf der Angleichung der Ost- und Westrenten ist natürlich auch das Thema Altersarmut und damit die Frage nach einer armutsfesten Rente überaus relevant. Auch in diesem Fall steht eine Lösung noch aus.

In einem Punkt berühren sich beide Themen unmittelbar. Die Angleichung der Rentensysteme Ost und West heißt, dass der Rentenwert Ost erhöht wird. Dies wiederum heißt, dass sich die Renten der heutigen Rentnerinnen und Rentner im Osten erhöhen. Für einige hieße das, aus der Grundsicherung herauszukommen, für andere eine Lockerung ihrer finanziellen Beschränkungen.

In dieser Hinsicht ist die Forderung nach einer schnellen Angleichung der Renten nur recht und billig. Es ist schon längst nicht mehr vermittelbar, warum der Rentenwert Ost aktuell bei 28,66 € liegt, im Westen hingegen bei 30,45 €. Wem das zu abstrakt ist: Diese Rentenwerte ergeben bei angenommenen 45 Beitragsjahren und einem Durchschnittsverdienst in den alten Bundesländern eine Monatsrente von 1 370 € und in den neuen Bundesländern von 1 289 €. Im Westen bekommt der Standardrentner damit 80,45 € mehr im Monat, ein Plus von 6,2 %. Diese Gerechtigkeitslücke gilt es zu schließen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Es ist keine klaffende Wunde, aber eine Ungleichbehandlung, die mehr als ein Vierteljahrhundert nach der Wende einfach nicht mehr zu rechtfertigen ist.

(Zustimmung von Sebastian Striegel, GRÜNE)

Ja, ich denke, die oft mit der Rentenangleichung mitgeführte Emphase der Vollendung der Wiedervereinigung ist durchaus berechtigt. Es geht nicht nur um diese beispielhaften 80 €. Nein, es geht grundsätzlich darum, aus dem Unterschied Ost- und Westdeutschland einen Unterschied zu machen, der eben keinen grundsätzlichen Unterschied mehr darstellt, der nur noch für einen regionalen, rein geografischen Unterschied steht, aber für das bundesdeutsche Staatswesen samt seiner Sozialsysteme im Ergebnis eben keinen Unterschied mehr macht.

Als Bündnisgrüne können wir uns die Angleichung des Rentenwertes auch schneller vorstellen, als es im Koalitionsvertrag der Bundesregierung vereinbart worden ist; aber eine weitere Verschiebung auf 2025 ist abzulehnen. Die ursprüngliche Verabredung der Angleichung bis 2020 ist das Mindeste.

Entsprechend fordert der Alternativantrag, wieder auf den Boden des Koalitionsvertrages im Bund zurückzukehren. Nur, damit sind wir nicht am Ende des Ost-West-Rentenstreits. Eigentlich wird es jetzt erst richtig kompliziert. Jetzt zeigt sich auch der Gegensatz zwischen dem LINKEN-Antrag und der GRÜNEN-Position: Stichwort Hochwertungsfaktor, genauer der Wert zur Umrechnung der Beitragsbemessungsgrundlagen des Beitrittsgebietes.

Dieser Wert ist im Moment ein großer, wortwörtlich zu nehmender Pluspunkt für Ostarbeitnehmer. Denn er sorgt dafür, dass Beschäftigungszeiten in den neuen Bundesländern hinsichtlich ihrer Rentenansprüche auf das westdeutsche Niveau gehoben werden. Im Jahr 2017 liegt dieser Wert bei 1,1193. Das bedeutet: der Lohn der Arbeitnehmer aus den neuen Ländern wird, was seinen Wert für die Rente betrifft, um 11,93 % erhöht. Was heißt das? - In der Konsequenz bedeutet dies: der um 8 % geringere aktuelle Rentenwert Ost wird durch die Höherwertung der Osteinkommen überkompensiert. Die Versicherten in den neuen Bundesländern erhalten bei einem identischen jährlichen Bruttoarbeitsentgelt von zum Beispiel 30 000 € mit 26,94 € einen höheren Rentengegenwert als ein in Westdeutschland Versicherter, dessen Rentengegenwert 24,63 € beträgt. Seit 2011 wird die Spreizung beim Rentengegenwert zulasten der Westländer sogar noch größer.

Beschäftigte im öffentlichen Dienst in den tarifgebundenen Wirtschaftsbereichen, in denen bereits keine Unterschiede mehr zwischen Ost- und Westländern bestehen, profitieren also von dem derzeitigen Rentensystem. Ja, diese Beschäftigten sind in Bezug auf ihre Rente bessergestellt als Kollegen im Westen. Es ist also keineswegs so, dass, wie es gern suggeriert wird, der Osten einzig Opfer eines ungerechten Rentensystems wäre. Es ist schon erheblich komplexer.

Von den Lebenshaltungskosten und den Unterschieden, die es dabei regional gibt, will ich gar nicht reden.

Daher halte ich es für sachlich falsch, wenn Sie in Ihrem Antrag schlicht von West- und Ostlöhnen sprechen. Ihre Forderung, den Hochwertungsfaktor beizubehalten, bis das Einkommensniveau im Osten gegenüber dem Westen bei 96 % bis 97 % liegt, halte ich für daher für überaus schwierig. Nicht nur, dass dies nicht für wenige Beschäftigte im Osten bereits gilt, sondern es stellt sich auch die Frage: Was ist dann mit Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Saarland oder Teilen von Nordrhein-Westfalen? Denn auch dort liegen die Löhne unterhalb des Bundesdurchschnitts.

Laut Gehaltsatlas 2016 liegen die Löhne in Schleswig-Holstein durchschnittlich bei 90 % und in Niedersachsen bei 91 %. Die aktuelle Rentenstudie des Instituts für Arbeit und Qualifikation der Universität Duisburg-Essen kommt zu dem Schluss - ich zitiere -, „dass es auch in Westdeutschland strukturschwache Regionen gibt, deren durchschnittliches Bruttolohnniveau deutlich unter den westdeutschen Durchschnittswerten liegt. Schleswig-Holstein ist ein großräumiges Beispiel dafür.“

Wenn es schon einen Hochwertungsfaktor geben soll, dann müsste dieser für ganz Deutschland gelten, also auch für Regionen im Westen mit unterdurchschnittlichen Löhnen. Das ergäbe aber einen ziemlichen Flickenteppich. Armutsfest ja, aber ein solcher regionaler Ansatz, wie er hier verfolgt wird, ist der falsche Weg.

Letztlich fordern Sie, verehrte LINKE, kein einheitliches Rentensystem, sondern wollen durchaus ein Rentensystem Ost beibehalten. Gerade beim Rententhema kommt der Ursprung der Linkspartei als ostdeutsche Regionalpartei stark zum Tragen. Sie versuchen, sich bei der Rente für eine Region die Rosinen herauszupicken. Mein Vorredner hat es gesagt: Genau das ist Rosinenpickerei.

Eine Angleichung des Rentensystems heißt eine Angleichung des Rentenwerts und eine Abschmelzung des Hochwertungsfaktors. Das sollte durchaus Hand in Hand gehen. Anders wird man es nicht vertreten können. Allein schon, um klar zu zeigen: Politik steht zu ihrem Wort. Der Glaubwürdigkeitsverlust wäre einfach zu groß, würde sich die Rentenangleichung um weitere fünf Jahre verzögern, wie vom Bundeskabinett leider beschlossen.

Leider wurde ebenso beschlossen, die Angleichung einzig über die Rentenkassen zu finanzieren. Die Wiedervereinigung abzuschließen ist aber ein gesamtgesellschaftliches Vorhaben und daher auch über Steuern zu leisten.

Die Rentenkassen wurden schon übermäßig durch die Wahlgeschenke Mütterrente und Rente mit 63 belastet. Jetzt noch eine Schippe oben draufzulegen, spricht der Generationengerechtigkeit Hohn. Es ist daher absolut richtig, dass sich Ministerpräsident Haseloff dagegen verwahrt und wir als Landtag uns heute ebenso eindeutig positionieren. Wir als Kenia-Koalition wollen eine sichere mittelfristige Perspektive bis 2020 für eine steuerfinanzierte Rentenangleichung, nicht mehr und nicht weniger.

(Zustimmung von Minister Marco Tullner)

Kurz zum dritten Punkt im Antrag der LINKEN. Die dort geforderte Ausweitung der Zurechnungszeit vom 62. auf das 65. Lebensjahr ist der Sache nach vom Bundeskabinett beschlossen worden, und zwar im Rahmen des Gesetzentwurfes zur Verbesserung der Leistung bei Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit.

Ja, auch hierbei ist das Zeitfenster bis 2024 zu lang. Aber immerhin hat man sich auf den Weg gemacht. Auch eine Erwerbsminderungsrente muss verlässlich vor Armut schützen. Darin sind wir uns einig. Ich bitte um Zustimmung zum Alternativantrag. - Danke.

(Zustimmung bei den GRÜNEN und von der Regierungsbank)

Präsidentin Gabriele Brakebusch: Vielen Dank, Herr Meister. Es gibt eine Anfrage von Frau Hohmann.

Frau Hohmann, bitte. Monika Hohmann (DIE LINKE): Herr Meister, wenn Sie meiner Rede aufmerksam gefolgt sind, werden Sie festgestellt haben, dass wir verlangen, dass der Umrechnungsfaktor, also die sogenannte Höherwertung, so lange beibehalten werden soll, bis sich das Lohnniveau in etwa angepasst hat. Wir wollen noch nicht einmal die 100 %, aber vielleicht 96 bis 98 % erreichen. Davon sind wir jetzt aber noch meilenweit entfernt. Das heißt, wir möchten schon ein einheitliches Rentensystem, aber erst dann, wenn die Löhne ungefähr gleich sind. Das heißt, wir wollen nicht ewig und drei Tage ein Gebiet Ost und ein Gebiet West haben. - Das nur zur Klarstellung.

Olaf Meister (GRÜNE): Frau Hohmann - - Präsidentin Gabriele Brakebusch: Ich habe keine Frage daraus erkennen können.

(Ulrich Thomas, CDU: Ich auch nicht!)

Sie können aber trotzdem darauf reagieren.

Olaf Meister (GRÜNE): Ich würde das als Zwischenintervention gelten lassen. Insofern kann ich etwas dazu sagen.

Präsidentin Gabriele Brakebusch: Bitte.

Olaf Meister (GRÜNE): Frau Hohmann, das habe ich verstanden. Meine Antwort darauf ist: Aber das gilt nicht nur für den Osten. Es gibt auch andere Regionen, in denen unterdurchschnittliche Löhne gezahlt werden.

(Zustimmung von Dr. Verena Späthe, SPD - Siegfried Borgwardt, CDU: Genauso ist es!)

Mit derselben Argumentation müsste ich dann mit Blick auf Niedersachsen oder Teile von Nordrhein-Westfalen fragen: Wie grenze ich das ab? - Ich kann auf Gemeindeebene gehen und sagen: Dort ist es weniger - das ist unterdurchschnittlich - und andernorts ist es mehr. Ich meine, so kann man ein Rentensystem auf Dauer nicht machen. Das, was wir hier haben, hat sich geschichtlich entwickelt. Das ist nicht gut; das wollen wir abschaffen. Aber das jetzt fortzusetzen, ist, meine ich, der falsche Weg.

Präsidentin Gabriele Brakebusch: Frau Hohmann, Sie haben eine weitere Nachfrage.

Monika Hohmann (DIE LINKE): Ja. - Es ist sehr schön, dass Sie das jetzt noch einmal gesagt haben. Aber auch in meiner Rede erwähnte ich, dass das ostdeutsche Bundesland mit den höchsten Einkommen, nämlich Brandenburg, noch immer weniger durchschnittliche Lohneinkommen hat als das westdeutsche Bundesland mit den niedrigsten Einkommen, nämlich Schleswig-Holstein. Sie haben gesagt, dass wir eine Angleichung der niedrigen Löhne in Westdeutschland und auch hier erreichen wollen. Dazu muss ich Ihnen das Gleiche sagen, was ich zur Frau Ministerin gesagt habe: Wir haben vor zwei bzw. drei Jahren im Bundestag genau dazu Vorschläge unterbreitet, wie man dies erreichen kann, nämlich dass man diese Entgeltpunkte überhaupt nicht mehr braucht, sondern einen anderen Weg gehen sollte, damit man diesbezüglich zu einer Angleichung bekommt. Aber das wurde von Ihnen und auch von der SPD, von der CDU sowieso, abgelehnt. Genau das, was Sie jetzt fordern, haben wir schon vor ein paar Jahren im Bundestag gefordert.

(Ministerin Petra Grimm-Benne: Das ist ja schön!)

Präsidentin Gabriele Brakebusch: Herr Meister, Sie können darauf reagieren.

Olaf Meister (GRÜNE): Die Bundestagsdebatte von damals kann ich nicht nachvollziehen. Ich war nicht dabei. Trotzdem meine ich, mit diesen regionalen Unterschieden machen Sie es sich zu leicht; (Ulrich Thomas, CDU: Richtig!) denn es gibt auch in Ostdeutschland Gegenden, in denen die Löhne deutlich über dem Durchschnitt liegen. Jena wird in diesem Zusammenhang gern genannt. Bei uns ist es vielleicht der Saalekreis. Ich weiß es nicht genau; ich habe die Zahlen nicht vorliegen. (Zustimmung von Sebastian Striegel, GRÜNE) Das müssten Sie konsequenterweise auch auf diese Ebene herunter brechen; denn den Leuten ist es Wurst, wo sie wohnen. Sie haben eben ihr Einkommen. Insofern meine ich, das ist nicht der richtige Weg.

(Zustimmung von Sebastian Striegel, GRÜNE).

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Reden