Warum werden die Diäten der Landtagsabgeordneten erhöht?

Sachsen-Anhalt ist vor einiger Zeit dazu übergangen die Diäten an die Bezüge von Amtsrichtern anzulehnen. Das wurde durchaus kontrovers diskutiert, der Faktor Unabhängigkeit der Amtsausübung sprach aber dafür. Das die höchste politische Instanz so vergütet wird, wie die erste gerichtliche Instanz erschien zumindest auch nicht völlig unsinnig (Dagegen sprach z.B. die Frage der Einzelfallverantwortung). Allerdings trat das Problem auf, dass die Richterbezüge immer mal wieder in Anlehnung an Tarifverhandlungen des öffentlichen Dienstes angehoben wurden, was man dann konsequenter Weise auch bei Abgeordneten nachvollziehen müsste. Entsprechende Beschlüsse stießen dann auf den Vorwurf der "Selbstbedienung", was zumindest insoweit richtig ist, als der Beschluss genau durch die erfolgt, die auch von ihm profitieren.

16.05.21 –

Sachsen-Anhalt ist vor einiger Zeit dazu übergangen die Diäten an die Bezüge von Amtsrichtern anzulehnen. Das wurde durchaus kontrovers diskutiert, der Faktor Unabhängigkeit der Amtsausübung sprach aber dafür. Das die höchste politische Instanz so vergütet wird, wie die erste gerichtliche Instanz erschien zumindest auch nicht völlig unsinnig (Dagegen sprach z.B. die Frage der Einzelfallverantwortung).

Allerdings trat das Problem auf, dass die Richterbezüge immer mal wieder in Anlehnung an Tarifverhandlungen des öffentlichen Dienstes angehoben wurden, was man dann konsequenter Weise auch bei Abgeordneten nachvollziehen müsste. Entsprechende Beschlüsse stießen dann auf den Vorwurf der „Selbstbedienung“, was zumindest insoweit richtig ist, als der Beschluss genau durch die erfolgt, die auch von ihm profitieren.

Daher kam die Idee einer Entkopplung auf. Statt der Entwicklung der Richterbesoldung sollte nun, quasi wie ein Leistungslohn, die Lohnentwicklung der Bevölkerung Sachsen-Anhalts herangezogen werden. Dies passiert nun tatsächlich einmal im Jahr. Ähnlich wie bei den Renten steigen die Diäten exakt so, wie die Löhne im Land bzw.. sinken, bei einer negativen Entwicklung. In der Coronakrise war mit sinkenden Löhnen und damit auch sinkenden Diäten gerechnet worden. Tatsächlich stieg der Durchschnittslohn aber, entgegen dem Bundestrend, an. Das führt nun auch zu steigenden Diäten. Das ist nur schwer vermittelbar, da dieser Einkommenszuwachs der Bevölkerung zwar tatsächlich besteht, aber nicht gleichmäßig verteilt ist und z.B. gerade Soloselbständige etc. sich in einer schwierigen Situation befinden.

Bei uns Bündnisgrünen geht neben den normalen steuerlichen Abzügen, ein größerer Teil der Diäten ohnehin als Parteispenden und Spenden an gemeinnützige Zwecke ab. Die aktuelle Erhöhung in der Coronazeit wird darüberhinaus zusätzlich gespendet, so dass die Erhöhung bei uns Abgeordneten letztlich nicht ankommt.

Wenn Sie an einem Projekt beteiligt sind, das noch Finanzierungsbedarf hat, bitte ich um eine Nachricht und kurze Erläuterung des Projekts. Möglicherweise kann aus noch nicht gebundenen Mitteln dieser Spenden da kurzfristig geholfen werden.

Kritisch bei den Diäten ist meines Erachtens insbesondere die ungewöhnlich günstige Regelung bezüglich der Renten. Dort wäre eine Einbeziehung in ein allgemeines Bürgerrentensystem sinnvoll, bisher fehlen dazu aber auf der Bundesebene die Mehrheiten.

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