BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Olaf Meister MdL

KA 8/1385 Sachsen-Anhalt-Monitor

08.05.23 –

Vorbemerkung des Fragestellers
Dem Koalitionsvertrag ist zu entnehmen, dass der Sachsen-Anhalt-Monitor fortgesetzt und weiterentwickelt wird. Vor dem Hintergrund des in der Vergangenheit üblichen Veröffentlichungsabstandes von durchschnittlich zwei Jahren ergeben sich folgende Fragen an die Landesregierung.

Antwort der Landesregierung - erstellt vom Ministerium für Bildung

Frage 1: Wann wurde die Ausschreibung des Sachsen-Anhalt-Monitors veröffentlicht?

Antwort: Die Ausschreibung in zwei Losen erfolgte am 16.06.2022 über die Versendung der Bekanntmachung nebst Vertragsunterlagen über die Vergabeplattform des Bundes unter Verwendung des OBA (Online-Beschaffungsassistent) sowie über die Veröffentlichung auf dem e-Vergabeportal und dem Vergabeportal des Landes Sachsen-Anhalt und am 17.06.2022 im Ausschreibungsblatt für Sachsen-Anhalt.

Frage 2: Wann endete der Ausschreibungszeitraum zur Einreichung von Angeboten für die Erstellung des Sachsen-Anhalt-Monitors?

Antwort: Die Angebotsfrist endete am 01.07.2022, 10.00 Uhr.

Frage 3: Welche Auftragnehmer bzw. Auftragnehmerin erhielt zu welchem Zeitpunkt den Zuschlag?

Antwort: Der Zuschlag für LOS 1 (Erstellung des Fragebogens und wissenschaftliche Analyse des Datensatzes) erging am 16.08.2022 an GMS Dr. Jung GmbH, Hamburg. Der Zuschlag für LOS 2 (telefonische und onlinebasierte Befragung) erhielt am 16.08.2022 die INSA – Consulere GmbH, Erfurt.

Frage 4: Welcher im Rahmen des Landesvergabegesetzes vorgesehene Vergabeweg wurde gewählt? Inwiefern erfolgte die notwendige Gremienbeteiligung?

Antwort:
Die Vergabe erfolgte als öffentliche Ausschreibung unter Beachtung der Vergabe- und Vertragsbedingungen der VOL/B von 2003 sowie des Landesvergabegesetzes des Landes Sachsen-Anhalt vom 19.11.2012. Die Ausschreibung wurde mittels der Auftragsberatungsstelle Sachsen-Anhalt durchgeführt. Das zuständige Fachreferat im Ministerium für Bildung sowie das Kuratorium der Landeszentrale für politische Bildung (LpB) wurden informiert. Die Vorlage- und Anzeigepflicht für Verträge, Studien oder Gutachten als Beratungsleistungen gemäß § 34a LHO wurde erfüllt.

Frage 5: Welche Kriterien wurden der Bewertung der eingehenden Angebote zugrunde gelegt?

Antwort:
Für das LOS 1: Preis 50 %, Qualität 50 % (Hierzu wurde ein qualifizierter Bewertungsmaßstab erstellt.)
Für das LOS 2: Preis 100 %

Frage 6: Inwiefern wurde, wie im Koalitionsvertrag vorgesehen, der Fragenkatalog weiterentwickelt?

Antwort: Mit Blick auf aktuelle gesellschaftliche Herausforderungen, wie den Krieg in der Ukraine und seine Auswirkungen, wurden einige Fragen neu aufgenommen bzw. angepasst. Die im Sachsen-Anhalt-Monitor (SAM) 2020 neu aufgenommenen Fragen zum Antisemitismus wurden beibehalten, ebenso Fragen zur gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit. Der Großteil der Fragen wurde zum Zwecke der Vergleichbarkeit mit früheren SAM beibehalten. Bis zur Umsetzung des nächsten SAM im Jahre 2025 soll eine umfangreiche Evaluierung und Aktualisierung des Fragekatalogs bzw. -designs erfolgen. Dies soll unter Beteiligung der Staatskanzlei, der Ressorts der Landesregierung, des Kuratoriums der LpB als Vertretung des Landesparlaments und ggf. weiterer Beteiligten erfolgen.

Frage 7: Inwiefern wurde bei einer Anpassung des Fragebogens sichergestellt, dass eine für Langzeitstudien erforderliche Kontinuität in den Fragestellungen und den Antwortkategorien gewährleistet wird?

Antwort:
Die geringfügigen Änderungen führten zu keinem Bruch der langfristigen Kontinuität.

Frage 8: Inwiefern wurde bei der Weiterentwicklung des Sachsen-Anhalt-Monitors die Expertise der Zivilgesellschaft eingebunden?

Antwort:
Siehe Antwort auf Frage 7.

Frage 9: Welche Phasen der Auftragserledigung sind bereits abgeschlossen?

Antwort:
Abgeschlossen sind mit Stichtag 20.04.2023 nachfolgende Phasen:
a) Veröffentlichung Ausschreibung am 16. bzw. 17.06.2022,
b) Öffnung/Prüfung der Angebote am 01.07.2022, ab 10.30 Uhr,
c) Auftragsvergabe LOS 1 und LOS 2 am 16.08.2022,
d) Beginn des Pre-Tests am 12.10.2022, danach Auswertung Pre-Test und Anpassungen,
e) telefonische und digitale Befragung 2. bis 5. KW 2023,
d) Zusammenstellung und erste Prüfung der Ergebnisse im Februar/März 2023,
e) Nachträgliche Auftragserteilung Codierung offener Antworten (an die GMS) am 31.03.2023,
d) aktuell läuft die Auswertung und die Erstellung des schriftlichen Berichts.4

Frage 10: Wann ist die Veröffentlichung des nächsten Sachsen-Anhalts-Monitors geplant?

Antwort:
Die Veröffentlichung des SAM 2023 ist für den Juni 2023 vorgesehen. Der nächste SAM wird
dann turnusmäßig im Jahr 2025 erstellt.

Kategorie

Anfrage | beantwortet | Demokratie | Sachsen-Anhalt