14.06.23 –
10 Jahre nach der verheerenden Jahrhundertflut 2013 ist in Sachsen-Anhalt die Beseiti-gung der Folgen und Schäden noch immer nicht vollständig abgeschlossen. Auch Maß-nahmen zur Hochwasservorsorge in Folge der Flutkatastrophe sind noch offen. In Folge des Klimawandel ist von zunehmenden Extremwettereignissen auszugehen, wes-halb zur Bewältigung der Jahrhundertflut 2013 auch die Erfahrungen zur Vorsorge genutzt werden müssen.
Ich frage die Landesregierung:
- Haben sich bezüglich der Hochwasserschutzprojekte mit noch offener Finanzierung (Anlage 1 der Antwort Drs. 8/1655) Veränderungen, Klärungen etc. ergeben, wenn ja welche?
- Welche Fälle, in Bezug auf die Schadensbeseitigung der vom Hochwasser betroffe-nen privaten Haushalte und Wohnungsunternehmen (Teil C) und Schadensbeseiti-gung in Kleingartenanlagen sowie Wochenend- und Feriengebieten (Ergänzung Teil E) gemäß der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Beseitigung der Hochwasserschäden 2013, sind bisher noch nicht abgeschlossen und warum?
- Welche Maßnahmen des Programms zur Schadensbeseitigung bei der Infrastruktur in den Gemeinden gemäß Teil E der obigen Richtline sind noch nicht abgeschlos-sen und wie stellt sich der Bearbeitungsstand dar?
- Wie stellt sich der Finanzbedarf zuvor erfragter Maßnahmen dar und wie soll die-ser gedeckt werden?
- Wie wurden die Erfahrungen aus der Flutkatastrophe 2013 zum Hochwasserschutz im Bauplanungsrecht umgesetzt?
- Welche Baugebiete wurden in welchen Kommunen über die in der Antwort Drs. 7/2404 seit 2013 ausgewiesenen 29 Baugebiete hinaus in Überschwemmungsge-bieten ausgewiesen bzw. gebaut oder erweitert? Welche Gebiete und Baumaß-nahmen sind noch geplant?
- Wie stellt sich die Absicherung mit Versicherungen gegen Überflutungen durch Starkregen u.ä. in Sachsen-Anhalt dar?
- Wie positioniert sich die Landesregierung zu einer Versicherung gegen Elementar-schäden, also Schäden, die durch das Wirken der Natur verursacht werden, für alle Gebäudebesitzerinnen und -besitzer? Welche Abstimmungen sind dazu mit Bund und Ländern erfolgt?
- Liegen in allen Landkreisen und kreisfreien Städten des Landes Risikoanalysen im Bevölkerungsschutz bzgl. Hochwassers vor? Wenn nein, wo nicht?
- Wie schätzt die Landesregierung Ihre Vorsorge hinsichtlich Gefahrenabwehr und dem Katastrophenschutz auch in Folge der Flutkatastrophe 2013 ein?