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02.03.17 –
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Olaf Meister (GRÜNE): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Bis 2006 war es grundsätzlich möglich, die Sozialversicherungsbeiträge bis zum 15. des Folgemonats zu entrichten. Im Jahr 2005 kam dann die Neuregelung, mit der seit dem 1. Januar 2006 Unternehmen dazu verpflichtet sind, die Sozialversicherungsbeiträge für ihre Beschäftigten spätestens zum drittletzten Bankarbeitstag des laufenden Monats abzuführen. Wir haben es bereits gehört.
Unternehmen ohne abschließende Abrechnung des laufenden Monats müssen somit die voraussichtlichen SV-Beiträge schätzen und abführen sowie Korrekturbeträge mit dem nächsten fälligen Sozialversicherungsbeitrag verrechnen lassen.
Dies betrifft rund 1,9 Millionen Unternehmen mit mindestens einem bzw. einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten. Damit wurde diesen Unternehmen ein erheblicher zusätzlicher bürokratischer Aufwand zugemutet, der berechtigterweise schon damals auf deutliche Kritik traf.
Auf diese Kritik wollte die Bundesregierung schon im September 2006 mit dem Ersten Mittelstandentlastungsgesetz reagieren. Es folgte ein erleichtertes Beitragsberechnungsverfahren für Unternehmen mit starker Fluktuation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter oder variablen Lohnmodellen. Die weiteren Details möchte ich uns hier jetzt ersparen. Für alle anderen Unternehmen sind jedoch weiterhin Schätzungen nötig.
Interessant für unsere klein und mittelständisch geprägte Wirtschaft im Land ist, dass kleinere Unternehmen durch die Berechnung und Meldung der Sozialversicherungsbeiträge stärker belastet sind als größere wirtschaftliche Einheiten. Die Belastung für kleine Betriebe ist mehr als doppelt so hoch.
Vor diesem Hintergrund haben wir im Koalitionsvertrag vereinbart, dass wir für eine mehrheitsfähige Bundesratsinitiative eintreten, die eine Rücknahme der Vorveranlagung der Sozialversicherungsbeiträge zum Ziel hat. Wir wollen eine Lösung des Problems. Daran arbeiten wir, wie aktuell auch die Fachausschüsse des Bundesrates. Die genaue Ausgestaltung ist offen.
Was ich vonseiten unserer Fraktion sagen möchte: Eine Erhöhung der Beiträge aufgrund dieser Maßnahme darf es jedoch nicht geben.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat die gesetzliche Ausweitung des sogenannten erleichterten Beitragsberechnungsverfahrens auf alle Unternehmen in das vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie initiierte Zweite Bürokratieentlastungsgesetz aufnehmen lassen, welches sich gerade in den Ausschüssen des Bundesrates befindet. Es sieht eine Ausweitung des erleichterten Beitragsberechnungsverfahrens auf alle Unternehmen, für Staat, Einzugsstellen und Unternehmen vor. Minister Willingmann ist auf diese Initiative eingegangen.
Ob dieses Vorhaben unserem Ziel, das wir im Koalitionsvertrag vereinbart haben, hinreichend gerecht wird, bleibt abzuwarten. Minister Willingmann hat, wie ich meine, den Arbeitsauftrag, den wir als Koalitionsfraktionen heute hier mit dem Antrag erteilen möchten, zutreffend zusammengefasst. - Ich bitte in diesem Sinne um Zustimmung zu dem Antrag.
(Beifall bei den GRÜNEN - Zustimmung von Ulrich Thomas, CDU).
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