Der Landtag debattiert heute bei mehreren Tagesordnungspunkten über die Situation der Wirtschaft in der Corona-Pandemie. „Wir können nicht sofort alles öffnen. Wir müssen aber alles so schnell wieder möglich machen, wie es die gesundheitliche Lage erlaubt. Die aktuellen Inzidenzen und das mutierende Virus lassen derzeit leider keine linearen Öffnungsstrategien zu. Deshalb bedarf es Wirtschaftshilfen, die wirklich helfen. Wir müssen uns gegen die Gefahr einer Insolvenzwelle im Handel, in der Gastronomie, der Kultur und bei vielen weiteren betroffenen Unternehmen stemmen.
12.03.21 –
Der Landtag debattiert heute bei mehreren Tagesordnungspunkten über die Situation der Wirtschaft in der Corona-Pandemie. „Wir können nicht sofort alles öffnen. Wir müssen aber alles so schnell wieder möglich machen, wie es die gesundheitliche Lage erlaubt. Die aktuellen Inzidenzen und das mutierende Virus lassen derzeit leider keine linearen Öffnungsstrategien zu. Deshalb bedarf es Wirtschaftshilfen, die wirklich helfen. Wir müssen uns gegen die Gefahr einer Insolvenzwelle im Handel, in der Gastronomie, der Kultur und bei vielen weiteren betroffenen Unternehmen stemmen. Damit unsere Innenstädte nach der Pandemie keine traurigen Orte sind, muss heute geholfen werden“, fordert Olaf Meister, wirtschaftspolitischer Sprecher der grünen Landtagsfraktion.
„Den betroffenen Unternehmen zu helfen, heißt für uns:
- Wer komplett schließen musste und damit 100 Prozent Umsatzausfall hat, muss auch 100 anstatt wie bisher 90 Prozent der Fixkosten erstattet bekommen.
- Personalkosten dürfen bisher nur bis zu 20 Prozent beantragt werden. Dieser Anteil sollte erhöht werden. Denn Betriebe brauchen zum Teil auch bei geringerer Kundenzahl dieselbe Anzahl an Beschäftigten.
- Abschlagszahlung muss von 50 auf 75 Prozent der beantragten Summe erhöht werden, um die Liquidität der Unternehmen zu sichern.
- Die Tilgung von Krediten für Gewerberäume muss über Hilfen zwischenfinanziert werden können.
- ein existenzsichernder Anteil für die Lebenshaltungskosten sollte grundsätzlich abrechenbar sein. Auch Kosten für die Krankenkassen sollen anerkannt werden können.
- Es darf keine Kriminalisierung bei der erfolgten Verwendung von vorherigen Hilfen für den Lebensunterhalt geben. Soloselbstständige haben oft nur ein Konto, über das ihre persönliche wie auch wirtschaftliche Existenz läuft.
- Insolvenzberatung für Kleinstunternehmen fördern, um diesen im Umgang mit den Folgen der Krise ihre Handlungsoptionen, auch im Rahmen eines möglichen Insolvenzverfahrens, aufzuzeigen.
„Auch die Beschäftigten mit niedrigem Einkommen brauchen Unterstützung. Das Kurzarbeitergeld muss für sie auf 90 Prozent erhöht werden. Außerdem sprechen wir uns für die Einführung eines Mindestkurzarbeitergeldes in Anlehnung an den gesetzlichen Mindestlohn aus“, so Meister.