PM: Beraterverträge - Die Regelungen sind einzuhalten

Es bleibt festzustellen, dass es für die Vergabe von Beratungsleistungen klare Regelungen gibt, auf deren Einhaltung wir natürlich bestehen. Dem Finanzausschuss sind Aufträge zur Vergabe von Beratungsvorgängen über 20.000 Euro vorab zur Genehmigung vorzulegen. Absichtliche Kostensteigerungen und Umgehungen wären Verletzungen dieser Regelungen.

01.07.16 – von Olaf Meister –

Zu aktuellen Medienberichten über Prüfungen des Landesrechnungshofes zur Gutachtenvergabe erklärt Olaf Meister, finanzpolitischer Sprecher der Landtagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:

Prüfbericht liegt den Abgeordneten nicht vor

"Der erwähnte Prüfbericht ist uns Parlamentariern leider noch nicht bekannt, jedoch deuten die aktuellen Presseberichte mögliche Probleme an. Die Aufdeckung von Missständen unterstreicht die wichtige Arbeit des Landesrechnungshofes. Wir werden den gesamten Bericht lesen und mögliche Konsequenzen prüfen. Dafür hoffen wir auf zeitnahe Übermittlung des Prüfberichtes.

Umgehung der Bestimmungen nicht hinnehmbar

Es bleibt festzustellen, dass es für die Vergabe von Beratungsleistungen klare Regelungen gibt, auf deren Einhaltung wir natürlich bestehen. Dem Finanzausschuss sind Aufträge zur Vergabe von Beratungsvorgängen über 20.000 Euro vorab zur Genehmigung vorzulegen. Absichtliche Kostensteigerungen und Umgehungen wären Verletzungen dieser Regelungen.

Grüne werden Antrag zur Transparenzregeln vorlegen

Als Fortschreibung einer bestehenden Regelung werden wir in der Septembersitzung des Landtages einen neuen Antrag zur Transparenz von Beratungsverträgen vorlegen. Dieser wird beispielsweise die Präzisierung beinhalten, dass eine Genehmigung durch den Finanzausschuss auch für extern erstellte Studien gilt. Weitere Regelungen, um Umgehungen auszuschließen, werden wir nach Studium des Prüfberichtes des Landesrechnungshofes prüfen."

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Finanzen | Presse | Sachsen-Anhalt