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14.01.20 –
Zweckverbände verzögern Aufklärung Die Landtagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen kritisiert das Verhalten mehrerer betroffener Abwasser-Zweckverbände gegenüber dem Untersuchungsausschuss zu den Derivatgeschäften (17. Parlamentarischer Untersuchungsausschuss).
"Das Verhalten einiger Verbände ist in hohem Maße befremdlich. Statt Mitwirkung an der Aufklärung der Vorgänge, die zu teils hohen Millionen-Schäden geführt haben können, erleben wir intensive Bemühungen, die Arbeit des Ausschusses zu verzögern und unmöglich zu machen", sagt Olaf Meister, der die bündnisgrüne Fraktion im Untersuchungsausschuss vertritt. Der Zweckverband für Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung Bad Dürrenberg beantragte nun sogar schriftlich, den Untersuchungsausschuss auszusetzen. Der unzulässige Antrag scheiterte. Zuvor hatte er rechtswidrig Akteneinsicht und Aussagegenehmigungen für Zeugen verweigert. Die Landesregierung musste daraufhin kommunalaufsichtsrechtliche Maßnahmen gegen den Verband einleiten.
"Ein solches Verhalten ist in der jüngeren Geschichte des Landes beispiellos", so Meister. Ebenfalls negativ fallen der AZV Saalemündung mit Sitz in Calbe/Saale, der AZV Merseburg und der WZV Saale-Fuhne-Ziethe mit Sitz in Bernburg auf. Alle drei teilten dem Ausschuss gleichlautend mit, dass sie vor dem Hintergrund des Aussetzungsantrages zunächst davon absehen wollen, Akten zur Verfügung zu stellen. Der AZV Merseburg beantragte sogar im September 2019 eine Fristverlängerung für die Aktenübersendung von mehr als einem Jahr, bis zum 31. Oktober 2020.
"Ziel scheint hier die Verzögerung zu sein“, erklärt Meister. „Wer die Fehler der Vergangenheit aufarbeiten und Vertrauen in seine Arbeit herstellen will, sollte mit dem Untersuchungsausschuss zusammenarbeiten und nicht gegen ihn agieren. Ich kann die genannten Verbände nur auffordern, zügig ihren Pflichten nachzukommen."
Hintergrund: Der 17. Parlamentarische Untersuchungsausschuss des Landtages von Sachsen-Anhalt soll die Vorgänge rund um die Finanzderivatgeschäfte einiger Abwasserzweckverbände (AZV) zwischen dem 25. Mai 1998 und dem 31. Dezember 2017 untersuchen. Abwasserzweckverbände im Land hatten sich an hochriskanten und teilweise verbotenen Zinswetten, sogenannten Derivatgeschäften, beteiligt. Dabei drohen Verluste in Millionenhöhe. Der Untersuchungsausschuss will unter anderem die Ursachen ermitteln, welche Verluste dabei entstanden und welche Auswirkungen diese auf die Gebühren der Zweckverbände hatten.
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