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10.11.22 –
Damit die an die historische Altstadt erinnert wird soll der Weg nördlich der Magdalenenkapelle zwischen der Stephansbrücke im Westen und dem Knochenhauerufer im Osten wird wieder als „Petersberg“ benannt.
Der Weg nördlich der Magdalenenkapelle in der Magdeburger Altstadt wurde ab etwa 1750 als Petersberg bezeichnet. Der Name dürfte auf die nördlich gelegene Petrikirche Bezug genommen haben. Als Straßenname war „Petersberg“ über etwa 200 Jahre noch zumindest bis in die 1950er Jahre gebräuchlich. In der Zeit der DDR wurden die Straßennamen in diesem Gebiet aufgegeben. Hintergrund war vermutlich, dass die Umgestaltung des ehemals als „Knattergebirge“ bekannten Viertels in eine Parkananlage, die Benennung von Straßennamen ordnungsrechtlich überflüssig machte. Entgegen anderer historischer Straßen in der Magdeburger Altstadt, blieb der Petersberg jedoch als öffentlicher Weg weiter in Nutzung. Mit der Magdalenenkapelle ist ein ursprünglich bestehender Anlieger erhalten. Wenn auch durch die Einfügung einer Treppenanlage die Gestaltung des Petersbergs verändert wurde, hat sich die konkrete Lage, zwischen der Futtermauer des Petrikirchhofs im Norden und der Magdalenenkapelle im Süden nicht verändert. Mit der 2005 erfolgten Wiederbenennung der Stephansbrücke im Westen und des Knochenhauerufers im Osten, sind zumindest namentlich auch wieder die beiden Wege vorhanden, die der Petersberg miteinander verband.
Ob in der Zeit der DDR überhaupt eine formale Entscheidung über die Aufgabe des Straßennamens erfolgte, ist unklar. Aktuell wird für den Petersberg in den städtischen Verzeichnissen jedoch keine Name geführt. Unter stadtgeschichtlichen Aspekten ist die Aufgabe des historischen Namens bedauerlich. Mit der Wiederbenennung würde die Kontinuität der Benennung und die Zuordnung von geschichtlichen Ereignissen, Personen und Gebäuden zu dieser Straße wieder hergestellt.
Der einzige Anlieger, das die Magdalenenkapelle nutzende katholische Hilfswerk Subsidaris, wurde bezüglich der Wiederbenennung angefragt, reagierte jedoch nicht. Da die Geschäftsstelle des Hilfswerkes an anderer Adresse ansässig ist und eine Wiederbenennung eines unbenannten Bereichs auch für Anlieger unproblematisch sein dürfte, ist mit Problemen für Anlieger nicht zu rechnen.
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