
17.09.26 –
Hohe Spritpreise treffen vor allem Menschen, die täglich auf ihr Auto angewiesen sind. Beschäftigte auf dem Weg zur Arbeit, Familien und Menschen im ländlichen Raum können sich steigenden Kraftstoffkosten kaum entziehen. Die Landtagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fordert deshalb einen befristeten Spritpreisdeckel, eine schärfere Preis- und Kartellaufsicht sowie eine Übergewinnsteuer für Mineralölkonzerne. Zugleich muss das Land endlich dafür sorgen, dass bestehende Regeln an den Tankstellen tatsächlich kontrolliert werden.
Susan Sziborra Seidlitz, sozialpolitische Sprecherin der LandtagsfraktionBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, erklärt: „Wer jeden Tag zur Arbeit fahren muss, kann sein Auto nicht einfach stehen lassen, weil der Liter Sprit plötzlich deutlich mehr kostet. Genau deshalb ist die Spritpreisfrage eine soziale Frage. Die Menschen brauchen eine Entlastung, die bei ihnen ankommt. Ein befristeter Spritpreisdeckel begrenzt die Belastung unmittelbar. Außergewöhnliche Gewinne der Mineralölkonzerne wollen wir abschöpfen. Gleichzeitig brauchen wir ein günstiges 29 Euro Ticket, einen besseren Nahverkehr und mehr Möglichkeiten für Homeoffice. Mobilität darf weder vom Geldbeutel noch vom Wohnort abhängen.“
Die Fraktion hält den Ruf nach einer neuen Task Force dagegen nicht für ausreichend. Eine nationale Task Force kann Marktstrukturen untersuchen. Sie ersetzt aber keine funktionierende Kontrolle in Sachsen-Anhalt. Die entscheidende Frage lautet deshalb, was mit den bereits vorhandenen Erkenntnissen passiert und wer geltendes Recht vor Ort durchsetzt.
Olaf Meister, finanzpolitischer Sprecher der Fraktion, erklärt: „Bevor neue Gremien geschaffen werden, sollte das Land seine eigenen Hausaufgaben machen. Unsere Kleine Anfrage hat ein bemerkenswertes Bild gezeigt. Das Wirtschaftsministerium bezeichnet sich lediglich als vorläufig zuständig. Im April wurden 3.954 Abweichungen von der 12 Uhr Regel an 151 Tankstellen registriert. Bis zum 12. Mai kamen weitere 1.210 hinzu. Zu diesem Zeitpunkt war kein einziges Bußgeldverfahren eingeleitet. Abweichungen sind noch keine nachgewiesenen Verstöße. Um genau das zu klären, braucht es aber jemanden, der prüft, entscheidet und handelt.“
Im Juli berichtete der MDR bereits von rund 10.000 registrierten Abweichungen. Zugleich war weiterhin offen, welche Vollzugsbehörde mögliche Verstöße untersuchen und Verfahren einleiten soll. Das Gesetz erlaubt Kraftstoffpreiserhöhungen seit dem 1. April nur einmal täglich um 12 Uhr und sieht bei vorsätzlichen oder fahrlässigen Verstößen Bußgelder bis zu 100.000 Euro vor.
„Verbraucherschutz beginnt nicht mit einer neuen Arbeitsgruppe. Er beginnt damit, dass Regeln kontrolliert werden. Wer prüft die Fälle, wer leitet Verfahren ein und wer zieht Konsequenzen? Darauf schuldet die Landesregierung den Menschen eine klare Antwort“, so Meister.
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