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20.01.17 –
Im Rahmen der Meile der Demokratie hat sich auch Olaf Meister MdL an der Reinigung der Stolpersteine beteiligt. In der Otto-von-Guericke-Straße 46 wurde der Stolperstein für Waldemar Böhmel gesäubert. Damit soll an die Opfer des Nationalsozialismus erinnert werden, im besondere an den Menschen und seine Geschickte. Mit der Reinigung sollen die Steine im Sinne des Wortes wieder in den Blick geraten.
Was wissen wir von ihm? Waldemar Böhmel kommt aus Meißen nach Magdeburg. Über die Zeit davor, über sein Elternhaus, ein mögliches Kunststudium, Erfolge als Maler wissen wir nichts. Wann und warum er nach Magdeburg gezogen ist, ist ebenfalls nicht bekannt. Vielleicht war seine Frau eine Magdeburgerin, Therese Böhmel, geborene Bützner, mit der er in der Magdeburger Schoppenstraße 1a wohnt. Die Ehe bleibt kinderlos und wird später geschieden. Ob seine homosexuelle Neigung der Grund ist?
Greifbar wird Einiges von seiner Person nur aus Polizei- und Gerichtsakten. Am 9. April 1934 wird er wegen Betrugs zu 3 Wochen Gefängnis verurteilt. Bei der Einweisung ins Gefängnis Magdeburg am 20. April 1934 wird er so beschrieben: Größe 1,82 m, kräftige Gestalt, bartlos, volles Gesicht, braune Augen, dunkle Haare, freie Stirn. Nach Entlassung aus der Haft wohnt er, noch zusammen mit seiner Frau, Himmelreich 14. Am 1. Januar 1936 kommt er in Untersuchungshaft unter dem Vorwurf der Kuppelei. Um welchen Tatbestand es sich konkret handelt, ist nicht ersichtlich. In der NS-Zeit werden wegen Kuppelei auch Kellner und Wirte aus Gaststätten verurteilt, in denen homosexuelle Männer verkehren, weil sie nach dem Verständnis der NS-Justiz der “ widernatürlichen Unzucht” Vorschub leisten. Mit angeklagt ist Böhmels Ehefrau, die aber offenbar nicht verurteilt wird. Er selbst verbüßt vermutlich eine nicht sehr lange Zuchthausstrafe in Coswig. Danach wohnt er, inzwischen geschieden, in der Ottovon-Guericke-Straße 46.
Am 31. August 1940 kommt er erneut in Untersuchungshaft ins Gefängnis Magdeburg. Jetzt wird ihm Verstoß gegen § 175 StGB vorgeworfen. Aus den Einweisungs-Unterlagen geht hervor, dass er bereits viermal eine Gefängnisstrafe, einmal eine Zuchthausstrafe zu verbüßen hatte. Am 6. Februar wird er “ wegen fortgesetzter Unzucht mit einem Manne” zu 2 Jahren 6 Monaten Gefängnis verurteilt. Das Wort “ fortgesetzt” kann auf eine längere Beziehung hinweisen; allerdings deutet die Tatsache, dass die fast halbjährige Untersuchungshaft nicht auf die Strafdauer angerechnet wird, darauf hin, dass er nicht geständig ist. Auch als am 6. August das Ende der Strafe erreicht ist, kommt Waldemar Böhmel nicht frei. Offenbar erhält er eine weitere Strafe.
Am 27. Mai 1944 verstirbt er in der Haft. Eine Todesursache wird nicht angegeben.
Quellen: Recherchen von Rainer Hoffschildt, Hannover Der Stolperstein für Waldemar Böhmel wurde vom Lesben- und Schwulenverband in Sachsen-Anhalt gespendet. Informationsstand August 2013.
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