info@kommunal 36: Präsenzsitzungen von Räten / Elternbeiträge / Kommunalkredite

Im aktuellen Newsletter informieren wir über die Verlängerung des Runderlasse zur Durchführung von Gremiensitzung in Zeiten der Pandemie bis zum 31. Mai 2020. Über die Investitionsbank bekommen die Kommunen die Möglichkeit zum Erhalt der finanziellen Spielräume durch Liquiditätskredite. Die Elternbeiträge im Mai werden für die Kinder übernommen, die nicht in die Einrichtungen betreut werden.

30.04.20 –

Info kommunal Newsletter Kommunalpolitik von Olaf Meister

Nr. 36 - 30. April 2020

Olaf Meister

Liebe Freundinen und Freunde,

aus aktuellem Anlass sende ich euch heute ein kurzes Info. Das Innenministerium hat den ungeliebten Runderlass zur Sicherstellung von Entscheidungen kommunaler Gremien während der Pandemie bis zum 31. Mai verlängert. Die Anwendung der dort vorgesehenen "Erleichterungen" ist aber weiterhin freiwillig. Präsenzsitzungen sind möglich. In den dazu mitgelieferten Erläuterungen wird u. a. darauf hingewiesen, dass bei Präsenzsitzungen auch die Öffentlichkeit zuzulassen ist. Dies kann auch mit einem Stream in einen Nebenraum sichergestellt werden.

Bei den Beiträgen für die Kinderbetreuung wird die Landesregierung den Kommunen auch im Mai entgegen kommen. Statt einer kompletten Übernahme, werden diesmal allerdings wohl nur die Beiträge für die Kinder übernommen, die, gleich aus welchen Gründen, nicht in den Einrichtungen betreut werden. Wir hoffen, die Erstattung kommt den Eltern auch zugute.

Ich wünsche euch einen schönen Feiertag und ein erholsames Wochenende.
Bleibt gesund und bis zum nächsten Mal,

EUER OLAF

Aus dem Landtag

UPDATE: Runderlass zur Sicherstellung von Entscheidungen kommunaler Gremien unter Berücksichtigung der aktuellen Pandemielage

Der Runderlass, über den wir euch im Rundbrief informiert hatten, wäre am heutigen Tag ausgelaufen. Das Innenministerium hat den Erlass jetzt bis 31. Mai 2020 verlängert. Zusätzlich hat es ausführliche Hinweise zur Durchführung von Präsenzsitzung und dem vereinfachten Verfahren zusammengestellt.

Links: Erläuterungund Runderlass


Kindergartenbeiträge Mai 2020 werden für alle Kinder übernommen - die nicht die Einrichtungen besuchen.

Das Land wird die Kommunen bei der Erstattung der Elternbeiträge weiter unterstützen. Gegenüber der generellen Übernahme der Beiträge, wie im April, werden im Mai nur die Beiträge der Kinder übernommen, die nicht die Kindertageseinrichtungen besuchen. Bitte achtet darauf, dass diese Erstattung auch kommunal umgesetzt wird.


Soforthilfeprogramm für Bibliotheken in ländlichen Räumen
Anträge ab 15. Mai 2020 möglich

Für zeitgemäße Bibliothekskonzepte im ländlichen Raum (Städte bis 20.000 Ew.) stellt die Bundesregierung 1,5 Mill. Euro zur Verfügung. Gefördert werden Maßnahmen, die die Infrastruktur und Ausstattung von Bibliotheken für zeitgemäße Angebote und multifunktionale Nutzungsmöglichkeiten verbessern. Darunter fallen etwa die Bereitstellung von Technik und digitalen Angeboten, die Schaffung von Barrierefreiheit oder die Erweiterung der Nutzflächen. Ansprechpartner ist der deutsche Bibliotheksverband (DBV).

Links: Infos zum Förderprogramm und Beispiele für Bibliothekskonzepte


IB Kommunalkredit Liquidität für Kassenkredite

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt die Kommunen ab sofort mit Liquiditätshilfen mit dem neugestarteten Programm "IB Kommunalkredit LIQUIDITÄT". Gefördert werden alle Kommunen und kommunalen Gebietskörperschaften in Sachsen-Anhalt, wie Städte, Gemeinden, und Landkreise.

Link: Kommunalkredit Liquidität

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