info@kommunal 38: Straßenausbaubeiträge / Corona-Hilfe für Kommunen / Kommunalverfassung

Im aktuellen Newsletter informieren wir über die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge, die Corona-Hilfen des Landes für die Kommunen, die Aufgaben bei der Wiederbelebung der Innenstädte, die Änderung der Kommunalverfassung und aktuelle Berichte aus den Kommunen sowie Information über neue Publikationen.

18.12.20 –

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Info kommunal Newsletter Kommunalpolitik von Olaf Meister

Nr. 38 - 18. Dez. 2020

Liebe Freundinnen und Freunde,

es ist euch sicher nicht entgangen, dass es im Landtag in Sachen Rundfunkbeitrag hoch her ging. Im Schatten der medialen Aufmerksamkeit hat der Landtag von Sachsen-Anhalt die Kommunalverfassung in wichtigen Punkte angepasst, um im Falle einer besondere Lage, wie z. B. einer Pandemie, die kommunale Mitbestimmung zu regeln. Wichtig wird es sein, dass bei den jetzt anstehenden Änderungen in den Hauptsatzungen und Geschäftsordnungen die Belange der Bürgerinnen und Bürger nicht zu kurz kommen, z. B. bei Einwohnerfragestunde.

In der letzten Sitzung des Landtages ist es endlich gelungen die Straßenausbaubeiträge abzuschaffen. Ein langer und steiniger Weg ist damit zu Ende.

Mit dem heutigen INFO@KOMMUNAL schließen wir das Jahr 2020 ab. Ich wünsche euch trotz allen besinnliche Feiertag und einen guten Start ins Neue Jahr.

Bleibt gesund,

EUER OLAF


4. Kommunaltag 2021 - 20. Feb. 2020 wird verschoben

Die GRÜNE KOMMUNALPOLITSCHE VEREINIGUNG hatte ja für den Februar den 4. Kommunalpolitischen Tag geplant. Aufgrund der aktuellen Lage wird dieser Tag verschoben und wird erst stattfinden können, wenn Präsenzsitzungen wieder möglich sind. Die geplanten Weiterbildungsseminare werden in digitaler Form durchgeführt. Dazu in Kürze mehr. Wenn ihr Fragen habt oder die Arbeit des Vereins durch eure Mitgliedschaft unterstützen wollt, nehmt bitte Kontakt zu Wolfgang Wähnelt auf.

Unterstützung für unsere Kommunen (Stand 01. Dez. 2020)

Die Landesregierung hat verschiedene Maßnahmen beschlossen, um die Kommunen in der Pandemie nicht allein zu lassen. Dabei sind die vorgesehenen Mittel für Liquiditätshilfen für Kommunen mit Steuermindereinzahlungen infolge der Corona-Pandemie nur zu einem geringen Teil abgeflossen, da die Liquiditätsengpässe wegen anderweitiger Maßnahmen nicht so hoch ausgefallen sind. Diese Restmittel werden jetzt als Kompensation für die Steuerausfälle beim Gemeindeanteil der Einkommenssteuer eingesetzt. Wie hoch die jeweilige Hilfe ist, die im Dezember an eure Gemeinde überwiesen wird, findet ihr hier.

Zusätzlich konnten durch die Gewerbesteuerausgleichszuweisungen von insgesamt 162 Mio. Euro ein Großteil der Gewerbesteuerausfälle der Kommunen abgefedert werden.


Letzter Akt: Abschaffung Straßenausbaubeiträge

In dieser Rubrik berichten wir regelmäßig über die Forschritte bei der Abschaffung der Straßenausbaubeiträge. Nun hat es ein Ende, am Dienstag hat der Landtag die Abschaffung beschlossen. Kernpunkte sind

  • Stichtag ist der 01. Januar 2020, wenn die Schlussabrechnung der Unternehmen nach diesem Datum bei der Kommune eingegangen ist, müssen keine Straßenausbaubeiträge bezahlt werden
  • für die Jahre 2020 und 2021 gibt es ein Spitzabrechnung (Land trägt die von den Bürger*innen zu zahlenden Straßenausbaubeiträge)
  • ab 2022 gilt eine Pauschale

Als Pauschale wurden 15 Mill. Euro festgelegt. Diese Summe liegt nach den vorliegenden Befragungen über den bisher geleisteten Zahlungen. Lange war  umstritten, nach welchen Regeln die Pauschale verteilt wird. Die Vorstellung dies nur an der Straßenlänge zu bemessen, war für uns nicht wünschenswert, außerdem liegen die Daten zu den Gemeindestraßenlängen nicht zentral vor. Ein Mischlösung aus Fläche, Einwohnerzahl und Straßenlänge war schwierig umzusetzen. In dieser verfahrenen Situation haben wir die bayrische Lösung auch für Sachsen-Anhalt vorgeschlagen, die Bemessung nach der Siedlungsfläche. Die Koalitionspartner schlossen sich dem Vorschlag an. Zuletzt noch strittig war eine harte Zweckbindung der Mittel, die wir aber vermeiden konnten.

Die nach bundeseinheitliche Maßstäben erhobenen Daten können von allen beim Statistischen Landesamt eingesehen werden. Für euch haben wir mit den Daten ausgerechnet, wie hoch die Pauschale für eure Gemeinde ab 2022 ist.

Für uns ist im nächsten Jahr interessant, ob es bei der Umsetzung Probleme gibt. Zu diesem Gesetz wird es eine Evaluierung geben, die Höhe und Art der Verteilung der Pauschale dann noch mal auf den Prüfstand stellt.


INNENSTADT: Hilfe in der Schließzeit - Konzepte für die Wiederbelebung

Die Landtagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fordert schnelle Hilfen für den vom Shutdown betroffenen Einzelhandel und das Gewerbe. Sie will sich außerdem dafür einsetzen, dass Pläne für die Wiederbelebung jetzt erarbeitet werden, damit sie zügig nach dem Shutdown umgesetzt werden können. "Wir begrüßen, dass dem Einzelhandel eine anteilige Erstattung die Fixkosten, ergänzt um den Warenwertverlustes, gewährt wird. Ebenso richtig ist, dass neben direkt Geschlossenen auch Unternehmen mit einem sehr starken Geschäftsbezug zu den direkt Geschlossenen bei der Unterstützung berücksichtigt werden“, sagt Olaf Meister, wirtschaftspolitischer Sprecher der grünen Landtagsfraktion. Meister appelliert, die Mittel an die Betroffenen zügig auszuzahlen. Wir müssen darüber hinaus heute schon Pläne schmieden, wie wir nach dem Shutdown die Innenstädte wiederbeleben und deren Einzelhandel erhalten können.  Vor Ort muss moderne Stadtentwicklungsplanung für Aufenthaltsqualität umgesetzt werden. Dazu zählen neue Verkehrskonzepte und Grünflächen für mehr Lebensfreude in den Innenstädten. Außerdem muss die Kultur dort für Kreativität und Vielfalt gestärkt werden."

Link zur vollständigen Pressemitteilung


Änderung der Kommunalverfassung (KVG) zieht Änderungen der Geschäftsordnungen und Hauptsatzungen nach sich

Die für den Fall einer Notsituation z. B. einer Pandemie, geänderten Bestimmungen der Kommunalverfassung zieht eine Reihe von Änderungen in der Hauptsatzungen und Geschäftsordnungen der Vertretungen nach sich. Der Städte- und Gemeindebund Sachsen-Anhalt und der Landkreistag haben dazu Mustervorlagen an dei Kommungen und Landkreise verschickt. Vielen Dank an dieser Stelle an Conny Bläsing, dem Geschäftsführer der Fraktion DIE GRÜNEN, FDP, Neues Forum-Bürgerliste Dessau, der die Unterlagen zur Verfügung gestellt hat. Bei euren Verwaltungen liegen diese Muster auch vor.


Kreiswettbewerb "Unser Dorf hat Zukunft":
Dörfer erhalten Anerkennung für ihr Engagement

Die Landwirtschaftsministerin Prof. Dr. Claudia Dalbert hat Schecks in Höhe von 700 Euro an 20 Dorfgemeinschaften überreicht. Sie bedankte sich bei allen Teilnehmenden des Kreiswettbewerbs "Unser Dorf hat Zukunft". Die Ministerin ruft erneut alle Dörfer auf, sich für die Kreiswettbewerbe im Jahr 2021 bei den Landkreisen zu bewerben. Nähere Informationen zum Wettbewerb sowie die Kontakte in den Landkreisen sind hier zu finden Dorfwettbewerb und die vollständige Pressemitteilung des MULE.

HALLE: Beschluss Autoarme Altstadt

Der Stadtrat von Halle hat einen landesweit beachteten Beschluss zur Schaffung einer autoarmen Altstadt gefasst. Ziel ist es, die Attraktivität des Innenstadtbereiches und die Bedingungen für den Umweltverbund sichtbar zu verbessern. Dieser Erfolg ist auch auf die langjährige Vorarbeit der dortige Ratsfraktion zurückzuführen. Jetzt besteht die Aufgabe die konkrete Umsetzung zu planen. Link: Pressemitteilung der Bündnisgrüne Ratsfraktion



MAGDEBURG: Kostenloses Schülerticket von 6 - 18 Jahren

Der Stadtrat der Landeshauptstadt hatte den Beschluss gefasst, für alle Schülerinnen und Schüler bis 18 Jahre ein kostenloses Schülerticket für den öffentlichen Nahverkehr auszugeben. Damit sollen sie schon frühzeitig lernen den ÖPNV zu nutzen. Gleichzeitig werden auch Familie mit geringen Einkommen entlastet. Das Ticket gilt für Schülerinnen und Schüler die ihren Hauptwohnsitz in Magdeburg haben und eine Schule in Magdeburg besuchen.

Digitaler Grüner Workshop zum Landesentwicklungsplan Sachsen-Anhalt
am 14. Januar 2021 - 16.00 Uhr

Conny Lüddemann lädt euch zu einem Grünen Workshop ein. Es wird dabei um das Landesentwicklungsgesetz sowie den Landesentwicklungsplan gehen. Zwar konnten wir Grüne im Oktober 2017 das Repowering im Landesentwicklungsgesetz erleichtern, aber davon abgesehen wurden das Gesetz und der Landesentwicklungsplan in dieser Legislatur nicht angefasst. Der Landesentwicklungsplan ist seit 2010 fast unverändert. Das wird sich in der nächsten Legislatur aber ändern, da das Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr gegenwärtig mehrere Studien und Gutachten für eine Novellierung in Auftrag gegeben hat. Auch wir sehen Änderungsbedarf bei diesen beiden landespolitischen Rahmensetzungen für die Planungen in den Kommunen und Planungsgemeinschaften. Daher gilt es das kommende Gesetzgebungsverfahren frühzeitig fachlich vorzubereiten. Natürlich findet das Ganze als digitaler Workshop statt. Anmeldungen bitte an Jan Heider. Ihr bekommt dann Anfang Januar die Zugangsdaten für die Veranstaltung.


Webinar „Wie wollen wir in Zukunft planen?“
am 20. Januar 2021 - 14.15 Uhr

Conny Lüddemann lädt euch zu einem Webinar „Wie wollen wir in Zukunft planen?“ ein. Geplant ist das Webinar  für Mittwoch, den 20. Januar von 14:15 bis 16.00 Uhr.Das Eingangsstatement wird von Dr. Arvid Krüger von der Universität Kassel und Co-Sprecher der Regionalgruppe Sachsen/Sachsen-Anhalt/Thüringen der Vereinigung für Stadt-, Regional- und Landesplanung erfolgen. Anschließend startet eine Podiumsdiskussion mit Vertreterinnen und Vertretern aller Regionalen Planungsgemeinschaften aus Sachsen-Anhalt. Aus deren direkter Erfahrung mit kommunalen Planungen unter den Bedingungen der landesseitigen Vorgaben wollen wir ersten Reformbedarf ableiten und diskutieren. Wir versprechen uns durch die Veranstaltung also weitere wichtige Hinweise für die in der nächsten Legislatur anstehende Novellierung des Landesentwicklungsgesetzes und des Landesentwicklungsplans.

Anmeldungen bitte an Jan Heider. Ihr bekommt dann Anfang Januar die Zugangsdaten für die Veranstaltung.


Corona-DossierAKP: Kommunalpolitik in Zeiten der Corona-Krise

Auf dieser Seite trägt die AKP-Redaktion Links und Material zusammen, das die Ratsarbeit unter den aktuell verschärften Bedingungen erleichtern soll. Sie wird kuratiert und regelmäßig aktualisiert.


Handbuch für OrtschäftsräteHandbuch für Ortschaftsräte/Ortsbürgermeister

Die kleine A5-Broschüre "Kommunalverfassung Sachsen-Anhalt" dürfte euch ja bekannt sein. Wir haben sie in den verschiedene Weiterbildungsveranstaltungen verteilt. Das Innenministerium hat bereits im vergangenen Jahr zusätzlich eine ergänzende Broschüre für die Ortschäftsräte und und Ortsbürgermeister herausgegeben. Falls ihr sie damals nicht von eurer Kommune bekommen habt, könnt ihr Sie unter folgendem Link herunterladen. Wer eine gedruckte Fassung benötigt, den bitten wir um eine kurze Rückmeldung an buero@remove-this.olaf-meister.de


Broschüre InfrastrukturatlasBöll-Stiftung: Infrastrukturaltlas

Infrastrukturen und öffentliche Räume bilden das Rückgrat unserer Gesellschaft. Der Atlas illustriert, wie es um Infrastrukturen u.a. in Kitas und Schwimmbädern, bei Schienen, Versorgungsnetzen und Krankenhäusern bestellt ist. Vor allem aber verdeutlicht er, was Infrastrukturen leisten sollten, wie sie nachhaltig gestaltet und langfristig zugunsten aller verbessert werden können. Ihr könnt den Altlas unter folgendem Link herunterladen.


Titelblatt AKP KommunalpolitikLeitfaden Kommunalpolitik

Dieser Leitfaden fürs Politikmachen vor der eigenen Haustür gehört in jedes Fraktionsbüro und auf den Schreibtisch aller grün-alternativen Kreistags-, Stadtrats- oder Gemeinderatsmitglieder. Das Buch führt Frischgewählte in die lokalpolitische Materie ein und hält auch für erfahrene Kommunalpolitiker*innen viele Kniffe parat.

  • Mein Recht als Ratsmitglied
  • Teambildung und Konfliktlösung
  • Zeitmanagement
  • Lektionen aus der kommunalpolitischen Praxis
  • Rechtspopulismus in den Räten

Bielefeld 2020; 5., überarbeitete Auflage DIN A5, 192 Seiten, vierfarbig, 15 Euro ISBN 978-3-9822221-0-3.

Mehr Informationen, Inhaltsverzeichnis und Bestellformular auf akp-redaktion.de


Titelblatt AKP Ressourcen: Boden, Wasser, LuftAKP 6/2020

in diesem Heft geht es um Ernährungssicherheit und Hühnerkot, nachhaltige Wasserbewirtschaftung und einen Streit ums Grundwasser, Ressourcenschutz am Bau, die Radonbelastung im Boden – und ums Lüften in Corona-Zeiten.

  • Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
  • Steuerschätzung: Es bleibt weiterhin ungemütlich
  • Wirtschaftspolitik: Nachhaltig der Krise trotzen
  • Kommunalwahlen Nordrhein-Westfalen
  • Open Data: Wunsch und Wirklichkeit

Das komplette Heft findet ihr hier.

Die Einzelpreis der AKP kostet 11 Euro plus 1,40 Euro Versand Der Abopreis (6 Ausgaben): 60 Euro www.akp-redaktion.de

Können Jugendliche im Alter ab 16. Jahren an Ansätzen der Feuerwehr teilnehmen?

Sachsen-Anhalt lässt im Gegensatz zu anderen Ländern (z.B. Sachsen) die Tätigkeit von Jugendlichen im Einsatzdienst grundsätzlich nicht zu. §9 BrSchG lässt den Eintritt in die Einsatzabteilungen erst ab 18 Jahren zu. Mit Runderlass vom 13.12.2011 ist zugelassen worden, dass Jugendliche mit abgeschlossener Ausbildung Teil 1 zum Truppmann/-frau im Einzelfall unter bestimmten Voraussetzungen bei Einsätzen zu Ausbildungszwecken anwesend sein dürfen. Bei dieser Einzelfallzulassung ist besondere Rücksicht auf die Belange der Jugendlichen zu nehmen. Dazu gehört selbstverständlich auch, dass eine Teilnahme an sehr langen nächtlichen Einsetzen ausscheidet. Wenn allerdings aus besonderen, insbesondere Ausbildungsgründen eine Teilnahme an nächtlichen Einsätzen gewünscht ist, wäre dies im Einzelfall mit Zustimmung des Einsatzleiters und dem Einverständnis der Erziehungsberechtigten zulässig.

Sind mit der Änderung der BauO LSA §8 Abs. 2, dem Verbot von Schottergärten, auch schon bestehende Anlagen betroffen?

Im Oktober ist über die Änderung der Bauordnung Sachsen-Anhalts umfänglich in allen Medien berichtet worden. Dabei hat u. a. das Verbot von Schottergärten für Aufmerksamkeit gesorgt. Dies hat zu der Frage geführt, gilt dieses Verbot auch für bereits bestehende Schottergärten? Wir haben dazu den Gesetzes- und Beratungsdienst befragt. Die Antwort war unmissverständlich - nein. Bereits bestehende Gärten müssen nicht umgestaltet werden, da für sie die zum Zeitpunkt des Entstehens geltende Rechtsvorschrift angewandt wird.


Wenn der Hauptverwaltungsbeamte (z. B. Bürgermeister) unsere Anträge nicht auf die Tagesordnung setzt, was können wir tun?

Der Hauptverwaltungsbeamte hat bei der Festlegung der Tagesordnung der Vertretung eine relativ große Freiheit. Er muss mit dem Vorsitzenden der Vertretung aber ein Einvernehmen herstellen. Faktisch heißt dies, keine Tagesordnung ohne Zustimmung des Bürgermeisters. Um die Rechte der Fraktionen zu wahren ist im
KVG § 53  festgelegt, dass die Behandlung eines Antrages von der Fraktion beantragt werden kannn, aber erst in der übernächsten Sitzung muss dieser Antrag dann zwingend behandelt werden. Einzelmitglieder der Vertretung haben diese Möglichkeit nicht. Wir wollen deshalb in der nächsten Legislaturperiode die Kommunalverfassung dahingehend ändern, dass auch Einzelmitglieder Anträge so auf die Tagesordnung zwingen können.

Wenn Sie diese E-Mail (an: gleichstellungsbeauftragte@naumburg-stadt.de) nicht mehr empfangen möchten, können Sie diese hier abbestellen.

Olaf Meister MdL
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Landtag von Sachsen-Anhalt
Sprecher für Wirtschaft, Finanzen, Tourismus
und Kommunalpolitik

Uwe Arnold
Wahlkreisbüro Magdeburg
Alt Salbke 89, 39122 Magdeburg
Tel.: +49 (391) 5604100
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