BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Olaf Meister MdL

KA 8/1539 Bewältigung der Jahrhundertflut 2013

KLEINE ANFRAGE

14.06.23 –

10 Jahre nach der verheerenden Jahrhundertflut 2013 ist in Sachsen-Anhalt die Beseiti-gung der Folgen und Schäden noch immer nicht vollständig abgeschlossen. Auch Maß-nahmen zur Hochwasservorsorge in Folge der Flutkatastrophe sind noch offen. In Folge des Klimawandel ist von zunehmenden Extremwettereignissen auszugehen, wes-halb zur Bewältigung der Jahrhundertflut 2013 auch die Erfahrungen zur Vorsorge genutzt werden müssen.

Ich frage die Landesregierung:

  1. Haben sich bezüglich der Hochwasserschutzprojekte mit noch offener Finanzierung (Anlage 1 der Antwort Drs. 8/1655) Veränderungen, Klärungen etc. ergeben, wenn ja welche?
  2. Welche Fälle, in Bezug auf die Schadensbeseitigung der vom Hochwasser betroffe-nen privaten Haushalte und Wohnungsunternehmen (Teil C) und Schadensbeseiti-gung in Kleingartenanlagen sowie Wochenend- und Feriengebieten (Ergänzung Teil E) gemäß der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Beseitigung der Hochwasserschäden 2013, sind bisher noch nicht abgeschlossen und warum?
  3. Welche Maßnahmen des Programms zur Schadensbeseitigung bei der Infrastruktur in den Gemeinden gemäß Teil E der obigen Richtline sind noch nicht abgeschlos-sen und wie stellt sich der Bearbeitungsstand dar?
  4. Wie stellt sich der Finanzbedarf zuvor erfragter Maßnahmen dar und wie soll die-ser gedeckt werden?
  5. Wie wurden die Erfahrungen aus der Flutkatastrophe 2013 zum Hochwasserschutz im Bauplanungsrecht umgesetzt?
  6. Welche Baugebiete wurden in welchen Kommunen über die in der Antwort Drs. 7/2404 seit 2013 ausgewiesenen 29 Baugebiete hinaus in Überschwemmungsge-bieten ausgewiesen bzw. gebaut oder erweitert? Welche Gebiete und Baumaß-nahmen sind noch geplant?
  7. Wie stellt sich die Absicherung mit Versicherungen gegen Überflutungen durch Starkregen u.ä. in Sachsen-Anhalt dar?
  8. Wie positioniert sich die Landesregierung zu einer Versicherung gegen Elementar-schäden, also Schäden, die durch das Wirken der Natur verursacht werden, für alle Gebäudebesitzerinnen und -besitzer? Welche Abstimmungen sind dazu mit Bund und Ländern erfolgt?
  9. Liegen in allen Landkreisen und kreisfreien Städten des Landes Risikoanalysen im Bevölkerungsschutz bzgl. Hochwassers vor? Wenn nein, wo nicht?
  10. Wie schätzt die Landesregierung Ihre Vorsorge hinsichtlich Gefahrenabwehr und dem Katastrophenschutz auch in Folge der Flutkatastrophe 2013 ein?

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