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02.07.15 –
Statements des wirtschaftspolitischen Sprechers der Landtagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Olaf Meister, im Rahmen der heutigen Debatte des Antrags der bündnisgrünen Fraktion zur Unterstützung der Bundesratsinitiative zur Abschaffung der Zwangsmitgliedschaft in den Industrie- und Handelskammern (IHKn):
„Die Fraktion BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN tritt für eine Aufhebung der Pflichtmitgliedschaft aller Gewerbetreibenden in den Industrie- und Handelskammern ein. Zwangsmitgliedschaft in einer Kammerstruktur bringt bürokratische Belastungen mit sich und ist gesellschaftlich nicht erforderlich."
„Die Kammern sind als Selbstverwaltungseinrichtungen der Wirtschaft grundsätzlich dem Demokratieprinzip verpflichtet. Für die Mitglieder ist aber oft gar nicht nachvollziehbar, was genau ihre Kammer eigentlich macht. Nicht ohne Grund lässt die Wahlbeteiligung bei den IHK-Vollversammlungen zu wünschen übrig. Wahlbeteiligungen von unter 5 Prozent dokumentieren die geringe Bindung der Mitglieder."
„Für eine Erhöhung der gesetzlich vorgesehenen demokratischen Legitimation müssten die Kammern transparenter werden und mehr Mitwirkung zulassen. Dazu müssen Gremienbeschlüsse, Gebührenordnung und Haushaltszahlen sowie die Gehälter, Pensionsansprüche und Aufwandsentschädigungen der Geschäftsführung offen gelegt werden."
„Zunehmend haben sich die IHKn unter dem Etikett ,Vertretung der Gesamtinteressen der Wirtschaft' eine Fülle von Aufgaben an Land gezogen, die von immer mehr eigenen Mitgliedern wohl zu Recht als unzulässige Konkurrenz bewertet wird. Das geht von Beratungsleistungen bis zu Aus- und Weiterbildung in kammereigenen Gesellschaften. Die Kammern sollten nicht in Konkurrenz zu ihren eigenen Mitgliedern stehen!"
„Überdies ist zu fragen, ob ein homogenes Gesamtinteresse der Wirtschaft mit Blick auf die unterschiedlichen Größen, Strukturen und Marktausrichtungen der einzelnen Unternehmen überhaupt existiert. An diesem Punkt unterscheiden sich IHKn, wo vom Automobilkonzern bis zum Nagelstudio alles dabei ist, übrigens erheblich von Handwerks- und anderen Kammern."
„Letztlich ist festzustellen, dass für die Wahrnahme der Aufgaben der IHKn die Zwangsmitgliedschaften nicht erforderlich sind. Die Vertretung der Interessen ist durch freiwillige Mitgliedschaften besser gewährleistet. Die Finanzierung der sonstigen Aufgaben und Tätigkeiten erfolgt marktgerecht besser durch die Nutzer oder Auftraggeber."
„Wer kann die Frage beantworten, warum die IHKn in Sachsen-Anhalt ein Eigenkapital von über 46 Millionen Euro angehäuft haben?"
Kategorie
Wirtschaft