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12.08.21 –
Vorbemerkung des Fragestellenden:
Nach Presseberichten rückt das Landesamt für Hochwasserschutz nunmehr unter Angabe von Wirtschaftlichkeitserwägungen von bisherigen Plänen für den Hochwasserschutz der Ortslage Magdeburg-Salbke ab.
Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie
Frage 1 Welche finanziellen/wirtschaftlichen Abwägungen wurden getroffen?
Angesichts der zentralen Lage des zu schützenden Gebiets, inklusive einer zentralen Trasse der Magdeburger Straßenbahn und eines neu errichteten Pflegeheims, ist die in der Presse mitgeteilte Abwägung nicht nachvollziehbar. Die für Hochwasserschutzmaßnahmen zur Verfügung stehenden finanziellen
Mittel sind effektiv einzusetzen. Deshalb werden sie prioritär dort verwendet, wo aus fachlicher Sicht Handlungsbedarf besteht und die größte Effizienz er-
zielt werden kann. Entsprechend schreibt das Haushaltsrecht die Durchführung von Kosten-Nutzen-Abwägungen bei allen öffentlichen Maßnahmen, so
auch im Hochwasserschutz, vor.
Die Wirtschaftlichkeit einer Hochwasserschutzmaßnahme ist dann gegeben, wenn das Schadenspotential, also die monetären Werte der durch Hochwas-
ser bedrohten Sachgüter, höher ist als die Gesamtkosten der Hochwasserschutzmaßnahme. Zur Ermittlung des gesamten Schadenpotentials wird für den Istzustand die örtliche Situation erfasst. Den betroffenen Flächen werden dann spezifische Vermögenswerte, unterteilt in die Kategorien immobil, mobil und Personenkraftwagen, zugeordnet sowie die jeweiligen potentiellen Schäden unter Einbeziehung der erwarteten Überflutungshöhen mittels nutzungsspezifischer Schadensfunktionen berechnet. Abschließend wird die Gesamtschadenssumme gebildet.
Für das Projekt der Sülze im Bereich der Faulmannstraße wurden die Datensätze mit spezifischen Vermögenswerten um Neubauten ergänzt. Insofern ist auch der Neubau des Pflegeheimes berücksichtigt. Dieser Neubau wurde trotz der bekannten Situation im gefährdeten Bereich errichtet. Die Berechnung des Schadenspotentials erfolgte entsprechend dem Bemessungshochwasser der Elbe mit einem 100-jährlichen Wiederkehrsintervall und einem Hochwasser der Sülze mit einem 2-jährlichen Wiederkehrsintervall sowie zusätzlich auf der Grundlage der von der Landeshauptstadt Magdeburg festgelegten Bemessung von Hochwasserschutzanlagen für einen über dem Bemessungshochwasser liegenden Pegel von 7,80 m am Pegel Magdeburg-Strombrücke. Das ermittelte Schadenspotential beläuft sich auf eine Schadenssumme von ca. 480 T€. Diese Summe ist in die abschließende Wertung der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung eingegangen. Dem Schadenspotential stehen aktuell Aufwendungen für Planung und Umsetzung in Höhe von mehr als 5 Mio. €, bei steigender Tendenz, gegenüber. Die Wirtschaftlichkeit der Hochwasserschutzmaßnahme ist daher nicht gegeben.
Frage 2 Welche Planung wird jetzt verfolgt?
Zwischen dem Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft des Landes Sachsen-Anhalt (LHW) und der Landeshauptstadt Magdeburg
sind Ende August 2021 Gespräche geplant, auf denen alternative operative Schutzmöglichkeiten erörtert werden sollen.
Frage 3 Wann und wie soll die betroffene Bevölkerung einbezogen werden?
Der aktuelle Sachstand wurde durch die Presse veröffentlicht und ist somit der Öffentlichkeit bekannt. Die Öffentlichkeit wird erneut einbezogen, sobald be-
lastbare Lösungen vorliegen.
4. Wie stellt sich der genaue Zeitplan zur Planung und Errichtung der Hochwasserschutzanlagen im Bereich Magdeburg-Salbke dar?
Eine Umsetzung der bisherigen Planungen ist nicht vorgesehen. Eine Zeitplanung für die Umsetzung noch zu erörternder alternativer Lösungen ergibt sich
erst bei deren Planung.
Frage 5 Welche Kosten werden erwartet? Wie erfolgt die Finanzierung?
Kosten noch zu erörternder alternativer Lösungen sind derzeit nicht bekannt. Dem entsprechend ist auch noch nicht geklärt, wie die Maßnahmen finanziert
werden sollen.
Download: KA 8/0070 Neuplanung Hochwasserschutzprojekt Salbke
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