18.02.22 –
In Sachsen-Anhalt gibt es eine große Zahl von Kulturdenkmälern. Sie sind aufgrund ihrer künstlerischen, wissenschaftlichen, technischen, handwerklichen, geschichtlichen oder städtebaulichen Bedeutung von großer Relevanz für unser Bundesland. Neben vielen inzwi-schen wieder gut erhaltenen Objekten, gibt es auch diverse Denkmäler in kritischem Zu-stand, die in ihrem Bestand gefährdet sind. Eine kleine Anzahl von Denkmälern befindet sich direkt in Landeseigentum, so dass dort eine besondere Verantwortung des Landes für den Erhalt besteht.
Ich frage die Landesregierung:
- Wie viele Baudenkmäler befinden sich zurzeit im Landeseigentum? Bitte jeweils den Ort und das Entstehungsjahr dieser angeben.
- Wie viele dieser Baudenkmäler im Landeseigentum sind derzeit ungenutzt? Bitte jeweils Ort und das Entstehungsjahr dieser angeben.
- In welchem Zustand befinden sich die ungenutzten Baudenkmäler, welche sich im Lan-deseigentum befinden? Bitte zu jedem Baudenkmal einzeln angeben.
- Sind Sanierungen für die ungenutzten Baudenkmäler, welche sich im Landeseigentum be-finden, vorgesehen? Wenn ja, welches Investitionsvolumen ist für diese Baudenkmäler vor-gesehen? Bitte insgesamt und jeweils zu jedem Baudenkmal einzeln angeben.
- Welche Pläne verfolgt die Landesregierung mit den Liegenschaften der ungenutzten Baudenkmäler in Sachsen-Anhalt?
- Wie viele Genehmigungen und Erlaubnisse wurden seit 2016 zum Abriss denkmalge-schützter Baudenkmäler in Landeseigentum erteilt? Wie wurden diese jeweils begründet? Bitte zu jedem Baudenkmal, welches abgerissen wurde oder zum Abriss freigegeben ist, einzeln angeben.
- Im aktuellen Koalitionsvertrag von Sachsen-Anhalt schreiben die beteiligten Koalitions-partner: „Der Erhalt und die Entwicklung der vielen Baudenkmäler unseres Landes ist uns ein wichtiges Anliegen, weil sie unsere Städte und Gemeinden prägen und wichtiger Teil un-serer Identität sind.“ Welche Maßnahmen plant die Landesregierung zum Erhalt der Bau-denkmäler Sachsen-Anhalts?
Olaf Meister, MdL