KA 8/182 Finanzielle Absicherung von Tagebausanierung und Folgeschäden aus der Braunkohleförderung in Sachsen-Anhalt

KLEINE ANFRAGE

In der Antwort auf die Kleine Anfrage KA 7/1325 (Drs.7/2351) hat die Landesregierung für 2018 den finanziellen Umfang und die Festsetzung einer Sicherheitsleistung zur finanziellen Absicherung von Tagebausanierung und Folgeschäden aus der Braunkohleförderung im Land angekündigt. Aktuelle Recherchen und Medienberichte werfen die Frage auf, ob die verpflichtenden Rückstellungen für Sanierung und Folgekosten der Braunkohleförderung durch betreffende Unternehmen gesichert sind.

17.09.21 –

Vorbemerkung des Fragestellers

In der Antwort auf die Kleine Anfrage KA 7/1325 (Drs.7/2351) hat die Landesregierung für 2018 den finanziellen Umfang und die Festsetzung einer Sicherheitsleistung zur finanziellen Absicherung von Tagebausanierung und Folgeschäden aus der Braunkohleförderung im Land angekündigt. Aktuelle Recherchen und Medienberichte werfen die Frage auf, ob die verpflichtenden Rückstellungen für Sanierung und Folgekosten der Braunkohleförderung durch betreffende Unternehmen gesichert sind.

Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung:

Frage 1 In welcher Höhe und auf Basis welcher Kriterien wurden die Sicherheitsleistungen berechnet?

Das Landesamt für Geologie und Bergwesen (LAGB) und die Mitteldeutsche Braunkohlengesellschaft mbH (MIBRAG) haben am 30.10.2018 eine Vorsorgevereinbarung zur finanziellen Absicherung der Wiedernutzbarmachung des Braunkohletagebaus Profen abgeschlossen. Gegenstand der Vereinbarung ist die verbindliche vertragliche Verpflichtung von MIBRAG, im Rahmen der Eigenvorsorge zweckgebundene Vermögenswerte zu bilden, um die im Tagebau anstehenden Wiedernutzbarmachungsmaßnahmen nach dem Ende der planmäßigen Braunkohlegewinnung abzusichern. Die Vorsorgevereinbarung geht von Kosten für die erforderlichen Wiedernutzbarmachungsmaßnahmen und -arbeiten nach Einstellung des Tagebaus Profen in Höhe von 163,7 Millionen Euro aus. Diese Kosten wurden auf Basis eines entsprechenden Wiedernutzbarmachungskonzeptes und unter Zugrundelegung geprüfter Kalkulations- und Kostenansätze, aktueller Baupreis-Literatur und Angebotspreisen zu vergleichbaren Projekten ermittelt.

Frage 2 Welche finanziellen Garantien für die Rekultivierung wurden durch betreffende Unternehmen in welcher Form übernommen?

Das auf der Grundlage der Vorsorgevereinbarung zu bildende Sondervermögen ist dem Land Sachsen-Anhalt verpfändet, die Inanspruchnahme des Sondervermögens erfolgt für die Wiedernutzbarmachung des Tagebaus Profen und mit Zustimmung des LAGB. Flankiert wird der Vermögensaufbau durch ein regelmäßiges, engmaschiges Monitoring und Anpassungsinstrumentarium des LAGB.

Frage 3 Liegt eine Patronatserklärung o. Ä. vor, die absichert, dass der Mutterkonzern im Insolvenzfall des Braunkohleförderunternehmens die Rekultivierungskosten trägt?

Eine Patronatserklärung des MIBRAG-Mutterkonzerns EP Power Europe,a.s. liegt vor.

Frage 4 Welche Kosten der Rekultivierung von Braunkohletagebauen und Folgeschäden im Land werden erwartet?

Für die Wiedernutzbarmachungsmaßnahmen und -arbeiten nach Einstellung des TagebausbnProfen wurden zum Zeitpunkt des Abschlusses der Vorsorgevereinbarungen Kosten in Höhe von 163,7 Millionen Euro ermittelt. Diese Kosten werden in regelmäßigen Abständen evaluiert und angepasst. Mit Folgeschäden nach Abschluss der Wiedernutzbarmachung des Tagebaus ist nicht zu rechnen.

Frage 5 Welchen Umfang haben vorliegende Bürgschaften, Rückstellungen etc. und zu welchem Prozentsatz werden damit die zu erwartenden Kosten gedeckt?

Die Vorsorgevereinbarungen und Patronatserklärungen gewährleisten die Deckung der für die Wiedernutzbarmachung erforderlichen Kosten.

Frage 6 Die Landesregierung wollte nach Antwort auf die Kleine Anfrage KA 7/1325 (Drs. 7/2351) prüfen, ob mittels Festsetzung einer Sicherheitsleistung gemäß § 56 Abs. 2 BBG eine ausreichende Finanzierungsvorsorge zur Tagebausanierung realisiert werden kann. Welches Ergebnis hat die Prüfung ergeben?

Nach Prüfung der Sachlage haben LAGB und MIBRAG die o.g. Vorsorgevereinbarung abgeschlossen. Der Festsetzung einer Sicherheitsleistung bedarf es daher nicht mehr.

Frage 7 Hält die Landesregierung an Ihrer Meinung der Antwort auf obige Kleine Anfrage fest, dass in Sachsen-Anhalt keine Ewigkeitskosten durch Braunkohleabbau und -verstromung anfallen?

Bezogen auf den Tagebau Profen bleibt die Landesregierung bei ihrer Auffassung, dass keine sogenannten Ewigkeitskosten anfallen werden.

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