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02.05.23 –
Mit der finanziellen Beteiligung der Kommunen am Ausbau der Erneuerbaren soll die Akzeptanz der Erzeugung Erneuerbarer Energien vor Ort weiter gestärkt werden. Mit dem § 6 EEG können die Gemeinden, die von Windenergieanlagen an Land und Freiflächensolaranlagen betroffen sind, finanziell an diesen Anlagen beteiligt werden.
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