BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Olaf Meister MdL

Kleine Anfrage zu den Ausbildungskapazitäten beim Jurastudium - „Abschreckungs Clausus“ statt Numerus Clausus

PRESSEMITTEILUNG

16.08.24 –

Wissenschaftspolitiker der grünen Landtagsfraktion Olaf Meister hat in einer Kleinen Anfrage (KA 8/2323) an die Landesregierung die Ausbildungskapazitäten im Jurastudium an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg (MLU) erfragt. Die Antworten zeigen ein ernüchterndes Bild. Eine bedarfsdeckende Ausbildung von Jurist*innen für den Staatsdienst in Sachsen-Anhalt ist dadurch nicht abgesichert. Die Landtagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN kritisiert die Landesregierung, dass keine Maßnahmen ergriffen wurden, um eine bedarfsgerechte juristische Ausbildung in Sachsen-Anhalt abzusichern.
 
Die Kleine Anfrage zeigt, dass der Numerus Clausus, der die Zulassung zum Jurastudium an der Martin-Luther-Universität beschränkt, im Wintersemester 2022/23 und 2023/24 bei der Abiturdurchschnittsnote 4,0 lag. Es wurden unabhängig von der Leistung alle genommen, die sich bewarben. Die Bewerbungszahl ging aber drastisch zurück. Es zeigt sich, dass die Studienplätze nach Einführung des Numerus Clausus nicht mehr vollständig gefüllt werden konnten. Circa 40 Prozent der Studienplätze im Jurastudium blieben unbesetzt.

„Dieser absurde Numerus Clausus erfüllt nur eine einzige Funktion: Er hält junge interessierte Menschen von der Bewerbung für das Jurastudium an der Martin-Luther-Universität ab. Es ist ein ‚Abschreckungs Clausus‘ und kein Numerus Clausus. Der Numerus Clausus für das Jurastudium gehört wieder abgeschafft“, bemerkt Olaf Meister, hochschulpolitischer Sprecher der grünen Landtagsfraktion.
 
Im Schnitt bleiben circa 20 Prozent der in Sachsen-Anhalt ausgebildeten Jurist*innen im Staatsdienst des Landes. Durch eine starke Verringerung der Anzahl der Studienanfänger*innen gibt es folglich auch immer weniger Absolvent*innen, die für den Staatsdienst in Sachsen-Anhalt gewonnen werden können.

Dazu führt Meister aus: „Der Numerus Clausus verstärkt nicht nur den Fachkräftemangel im sachsen-anhaltischen Rechtssystem. Sondern es hat auch negative Auswirkungen auf Halle als Universitätsstandort, wenn immer weniger junge Menschen in die Stadt kommen. Die Landesregierung hat bisher keine Maßnahmen ergriffen, um eine bedarfsdeckende juristische Ausbildung in Sachsen-Anhalt zu gewährleisten. Die Martin-Luther-Universität muss endlich ausfinanziert werden, damit sich die Universität nicht aufgrund von Sparmaßnahmen gezwungen sieht, einen solch absurden Numerus Clausus zur Reduzierung der Studienbewerber*innen einzuführen.“

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