Urteil des Bundesverfassungsgerichts: Auswirkungen auf das Corona-Sondervermögen - Corona-Sondervermögen rechtswidrig, Korrekturen sind unumgänglich

PRESSEMITTEILUNG

23.11.23 –

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Schuldenbremse hat auch Auswirkungen auf das Corona-Sondervermögen des Landes Sachsen-Anhalt. Die Landtagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fordert deshalb, dass die Landesregierung schnellstmöglich Korrekturen vornimmt. 

Sondervermögen größtenteils ohne Corona-Bezug ausgegeen

„Mit dem Corona-Sondervermögen werden über abseits des normalen Haushalts aufgenommene Schulden Maßnahmen finanziert, deren Coronabezug zum Großteil an den Haaren herbeigezogen ist. Exemplarisch hierfür genannt seien die dorthin verlagerte Finanzierung der Digitalisierung der Landesverwaltung, der Laserschießstand der Polizei oder die Entwicklung eines Systems zur Besuchererfassung und -lenkung in den Städten Sachsen-Anhalts. Das mag alles richtig sein, ist aber nicht Corona relevant“, betont Olaf Meister, finanzpolitischer Sprecher der grünen Landtagsfraktion.

Ausgaben aus dem Sondervermögen müssen im gleichen Haushaltsjahr ausgegeben werden

“Verfassungsrechtlich drängend ist derzeit der Befund aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts, dass bei notlagenbedingten Kreditermächtigungen auch Sachsen-Anhalt an die finanzrechtlichen Gebote der Jährlichkeit gebunden ist. Die Inanspruchnahme der Ausnahmeregelungen für Kredite zur Bewältigung von notlagebedingten Bedarfen durch ein Sondervermögen darf nur im gleichen Rechnungsjahr erfolgen, für das die Mittel bereitgestellt wurden“, so Meister.

Nachtragshaushalt ist dringend erforderlich

„Die Landesregierung muss nun unmittelbar zum Reparaturnoteinsatz ausrücken und dem Landtag einen Vorschlag machen, um den Haushalt auf rechtlich sichere Füße zu stellen. Dafür sollte das Sondervermögen in den normalen Haushalt überführt werden. Ein zügiger Nachtragshaushalt wird erforderlich sein.“, fordert Meister und fügt hinzu: „Wir sind bereit, konstruktiv an der Lösung mitzuwirken. Die spannende Frage ist, ob die Landesregierung auch die Kraft aufbringt, den häufig zweifelhaften Coronabezug der Maßnahmen aufzuklären und auszusortieren.“

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