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09.05.14 –
In einer Kleinen Anfrage hat die Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Landesregierung zum Thema Öffentliche Verschuldung und strukturelles Defizit in Sachsen-Anhalt befragt. Dazu kommentiert Olaf Meister, finanzpolitischer Sprecher der Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
„Die ab 2020 geltende Schuldenbremse verlangt einen strukturell ausgeglichenen Haushalt. Die Antwort der Landesregierung auf unsere Kleine Anfrage zeigt ganz klar, dass bereits für das Jahr 2013 ein struktureller Überschuss erzielt wurde. Für diese erfreuliche Entwicklung ist aber weniger das Handeln der Landesregierung, sondern die derzeit günstigen Rahmenbedingungen verantwortlich. Das bedeutet, der Überschuss wird durch die sehr gute konjunkturelle Wirtschaftslage, der positiven Arbeitsmarktentwicklung und deutlich geringeren Zinsausgaben getragen.
Im Hinblick auf die Entwicklung der Kennzahlen seit 2006, der jüngsten Steuerschätzung sowie der grundgesetzlichen Schuldenbremse ab 2020 besteht kein akuter Anlass an der zukünftigen Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen in Sachsen-Anhalt zu zweifeln.
Im Hinblick auf zukünftig sinkende Zulagen aus dem Solidarpakt, geringere EU-Förderungen und die schrumpfende Bevölkerung muss der Landeshaushalt weiter sorgfältig konsolidiert werden. Trotzdem eröffnen die Zahlen aus der Antwort der Landesregierung finanzielle Spielräume. Die Landesregierung müsste demnach nicht kürzen, koste es was es wolle, sondern kann mittel- und langfristige Wirkungen berücksichtigen.
Der Rotstift im Bereich der Hochschulen führt zwar kurzfristig zu Einsparungen - weniger Hochschulen und weniger Studierende sind aber ein eklatanter Nachteil für unsere Städte. Dem kurzfristigen Spareffekt stehen so langfristige Kosten gegenüber.
Die Konsolidierungsanstrengungen der Landesregierung konzentrieren sich gegenwärtig auf den Bereich Personal, da die Ausgaben der größte Posten im Landeshaushalt sind. Es müssen nicht nur die aktiven Landesbeamten und Angestellten im öffentlichen Dienst sondern auch die Versorgung der Pensionäre aus den Landesmitteln finanziert werden. Nach Angaben des Statistische Bundesamts steht Sachsen-Anhalt aber im Vergleich mit anderen Bundesländern mit einem Anteil an Personalausgaben von 24,3 Prozent unterdurchschnittlich dar.
Auch beim Verhältnis zwischen Anzahl der Polizeibeamten und Größe des Bundeslands liegt Sachsen-Anhalt mit einer Quote von 0,4 Polizeibeamten pro km² unter dem Bundesdurchschnitt. Nur Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern haben eine geringere Flächenpräsenz der Polizei.
Ein Gesamtkonzept der Landesregierung ist für mich nicht erkennbar. Es wurden in der Vergangenheit unzählige Personalkonzepte und Zielkennziffern entworfen, die dann später wieder verworfen wurden. Der Bereich Personal und deren Aufgaben wurden von einem Ministerium in ein anderes verschoben - oder gleich ganz in einen Landesbetrieb ausgelagert.
Mit der fortwährenden Diskussion über Personalreduzierung trägt die Landesregierung zur Verunsicherung und Demotivation der Beschäftigten bei. Unter verantwortungsvoller und nachhaltiger Finanzpolitik verstehe ich, dass langfristig wirkende Personalreformen vor allem unter zwei Aspekten beurteilt werden müssen: Kann die öffentliche Aufgabe bei gleicher Qualität tatsächlich mit weniger Personal erledigt werden? Ist die Reform wirtschaftlich gerechtfertigt?
Das Agieren ist aus meiner Sicht unwirtschaftlich. Gerade in Anbetracht der geplanten Streichung von 120 Vollzeitstellen im Bereich der Betriebsprüfer habe ich große Zweifel an der Finanzstrategie der Landesregierung."
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Anfrage | Finanzen | Presse | Sachsen-Anhalt