02.05.23 –
Mit der finanziellen Beteiligung der Kommunen am Ausbau der Erneuerbaren soll die Akzeptanz der Erzeugung Erneuerbarer Energien vor Ort weiter gestärkt werden. Mit dem § 6 EEG können die Gemeinden, die von Windenergieanlagen an Land und Freiflächensolaranlagen betroffen sind, finanziell an diesen Anlagen beteiligt werden.
- Welche Kommunen in Sachsen‐Anhalt haben bereits einen Beschluss nach Erneuerbare‐Energien‐Gesetz ‐ EEG 2023 § 6 „Finanzielle Beteiligung der Kommunen am Ausbau“ gefasst?
- Welche dieser Kommunen haben dies für Windenergieanlagen an Land und welche für Freiflächen‐Photovoltaikanlagen getan?
- Wie viel Geld haben die jeweils betroffenen Gemeinden bzw. Landkreise bereits über diese 0,2 ct/kWh‐Abgabe erhalten?
- Welche anderen Beteiligungsmöglichkeiten wurden schon in den Kommunen Sachsen‐Anhalts angewandt, wie bspw. Sponsoring, Bürger*innenenergiegenossenschaft, vergünstigte Strompreise u. a. m.?
- Ist die 0,2 ct/kWh‐Abgabe für die Kommunen umlagerelevant im Finanzausgleich und aufgrund welcher Rechtsgrundlage?
- Inwiefern könnten Gewerbesteuereinnahmen aus lokaler Windenergieerzeugung von der Kreisumlage ausgeschlossen werden, um den Akzeptanzansatz vor Ort zu stärken?