Ladenöffnungszeitengesetz geändert - Kein Bedarf, Geschäfte an weiteren Sonntagen zu öffnen

PRESSEMITTEILUNG

13.12.22 –

Die Landtagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN lehnt die Änderung des Ladenöffnungszeitengesetzes ab. "Der Gesetzentwurf verfehlt erkennbar sein erklärtes Ziel, Sonntagsöffnung von Geschäften rechtssicherer zu machen. Bei der Anhörung im Ausschuss lehnten alle Befragten, trotz unterschiedlichen Motivationen, die Änderung des Gesetzes ab, darunter auch der Handel selbst. Das passiert selten. Trotzdem halten die Koalitionsfraktionen daran fest. Das Bedürfnis für weitere Sonntagsöffnungen ist nicht gegeben. Außerdem baut die Gesetzänderung noch mehr Bürokratie auf", kritisiert Olaf Meister, wirtschaftspolitischer Sprecher der grünen Landtagsfraktion.
 
"Gerade für kleine Kommunen sind die neuen Regelungen unpraktikabel. Im Gesetz finden sich neue schillernde Begrifflichkeiten wie überörtliche Sichtbarkeit, belegbare besondere örtliche Problemlage und einiges mehr. Das öffnet in einem gesellschaftlich und juristisch umstrittenen Gebiet völlig neue Baustellen und Problemstellungen. Hier wird keine Rechtssicherheit geschaffen, sondern im Gegenteil neue Probleme gestellt."

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