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02.07.15 –
Statements des finanzpolitischen Sprechers der Landtagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Olaf Meister, im Rahmen der heutigen Debatte über den Antrag zur Missbilligung des Ministers für Landesentwicklung und Verkehr, Thomas Webel (CDU):
„Die formelle Missbilligung eines Minister, hier des Ministers für Landesentwicklung und Verkehr ist ein ungewöhnlicher Schritt, zu dem sich der Landtag nur in ungewöhnlichen Situationen entschließen sollte. Eine solche Situation liegt vor. Wir wollen durch die Missbilligung von Minister Thomas Webel das Augenmerk auf eine konkrete Situation, nämlich die Verwendungsnachweisprüfung von Straßenbaumaßnahmen, richten."
„In der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses vom 13. Mai 2015 teilte das Ministerium im Rahmen der Befragung durch die Ausschussmitglieder mündlich mit, dass von acht Planstellen im Bereich der Verwendungsnachweisprüfung Straßenbau nur eine Stelle mit einer Teilzeitkraft besetzt sei. Da mussten wir dann doch erst mal schlucken. Bei einer Personalausstattung von nur etwa 5 Prozent vom Soll muss jedem klar sein, dass die Verwendungsnachweisprüfung faktisch ruht."
„Bei ruhender Verwendungsnachweisprüfung sind wir nicht in der Lage, Rückforderungen unberechtigt ausgereichter Mittel vorzunehmen. Aufgrund laufender Verjährungsfristen droht der endgültige Verlust von Landesmitteln. Wir haben ein ernsthaftes Problem in der Landesverwaltung, das sich erheblich finanziell auswirken kann. Weder wurde das Problem bisher ernsthaft angegangen, noch wurde der mit der Angelegenheit befasste Ausschuss ordentlich informiert."
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