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28.09.23 –
Die verfassungsrechtlichen Bedenken der Landtagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN über die im Haushalt 2024 geplante globale Minderausgabe von drei Prozent bestätigen die Landtagsjurist*innen in ihrem Gutachten. „Die globale Minderausgabe wird von der Landesregierung unsauber dazu benutzt, einen scheinbar ausgeglichen Haushalt vorzustellen. Der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst des Landtages (GBD) hat die starke Ausweitung der globalen Minderausgabe rechtlich als höchst bedenklich eingeschätzt. Unsere Bedenken sehen wir bestätigt. Der GBD stellt klar, dass die Berechnungen für die drei Prozent vorgelegt werden müssen. Die Landesregierung muss spätestens zur nächsten regulären Beratung des Haushalts im Finanzausschuss am 1. November die Berechnung vorlegen, damit wir sie prüfen können“, fordert Olaf Meister, finanzpolitischer Sprecher der grünen Landtagsfraktion.
„Faktisch fehlen 432 Millionen Euro im Haushalt, die doppelt verplant wurden. Schon dies macht den Landeshaushalt intransparent und entzieht dem Landtag die Möglichkeit der Steuerung. Eine globale Minderausgabe sollte generell so gering wie möglich angesetzt werden. Ein maximales Ausreizen ist ein Zeichen dafür, dass die Landesregierung nicht willens ist, mit den vorhanden Mitteln Schwerpunkte zu setzen.“
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