PM: Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht - Keine beliebige Öffnung der Geschäfte am Sonntag zulassen

Mit der neuen Regelung sollen Geschäfte an Sonntagen auch dann öffnen können, wenn nur sehr allgemein ein öffentliches Interesse behauptet wird. Das Kriterium ist so phänomenal unkonkret, dass es praktisch immer gilt. Die Öffnung an vier Sonntagen im Jahr ist damit faktisch in das Belieben der Kommunen gestellt.

04.02.21 –

Die Landtagsfraktion BÜNDNIS 90DIE GRÜNEN hat bei dem Gesetzentwurf zu den Ladenöffnungszeiten, der heute in erster Lesung in den Landtag eingebracht wurde, viel Diskussionsbedarf.

"Mit der neuen Regelung sollen Geschäfte an Sonntagen auch dann öffnen können, wenn nur sehr allgemein ein öffentliches Interesse behauptet wird. Das Kriterium ist so phänomenal unkonkret, dass es praktisch immer gilt. Die Öffnung an vier Sonntagen im Jahr ist damit faktisch in das Belieben der Kommunen gestellt. Die bisherige Rechtsprechung und auch die umfangreiche Änderung dazu im Gesetz wären faktisch obsolet", sagte Olaf Meister, wirtschaftspolitischer Sprecher der grünen Landtagsfraktion.

"Ich halte den Sonntag, auch jenseits seiner religiösen Bedeutung, die nur noch von einem kleineren Teil der Bevölkerung gelebt wird, trotzdem für ein verbindendes Kulturgut. Ein Tag in der Woche ist anders als die anderen. Familien kommen zusammen, der Alltag macht für fast alle, auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Einzelhandels, Pause. Den wichtigen Kampf um die Attraktivität der Innenstädte gegenüber dem Onlinehandel werden wir nicht durch die Sonntagsöffnung von Einkaufszentren auf der grünen Wiese gewinnen."

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