ANFRAGEN

KA 8/1427 Finanzielle Beteiligung von Kommunen an Erneuerbaren Energien Projekten

02.05.23 –

Mit der finanziellen Beteiligung der Kommunen am Ausbau der Erneuerbaren soll die Akzeptanz der Erzeugung Erneuerbarer Energien vor Ort weiter gestärkt werden. Mit dem § 6 EEG können die Gemeinden, die von Windenergieanlagen an Land und Freiflächensolaranlagen betroffen sind, finanziell an diesen Anlagen beteiligt werden.

  1. Welche Kommunen in Sachsen‐Anhalt haben bereits einen Beschluss nach Erneuerbare‐Energien‐Gesetz ‐ EEG 2023 § 6 „Finanzielle Beteiligung der Kommunen am Ausbau“ gefasst?
  2. Welche dieser Kommunen haben dies für Windenergieanlagen an Land und welche für Freiflächen‐Photovoltaikanlagen getan?
  3. Wie viel Geld haben die jeweils betroffenen Gemeinden bzw. Landkreise bereits über diese 0,2 ct/kWh‐Abgabe erhalten?
  4. Welche anderen Beteiligungsmöglichkeiten wurden schon in den Kommunen Sachsen‐Anhalts angewandt, wie bspw. Sponsoring, Bürger*innenenergiegenossenschaft, vergünstigte Strompreise u. a. m.?
  5. Ist die 0,2 ct/kWh‐Abgabe für die Kommunen umlagerelevant im Finanzausgleich und aufgrund welcher Rechtsgrundlage?
  6. Inwiefern könnten Gewerbesteuereinnahmen aus lokaler Windenergieerzeugung von der Kreisumlage ausgeschlossen werden, um den Akzeptanzansatz vor Ort zu stärken?

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