PM 08: Präferenzstimmen könnten Stichwahl ablösen

"Verständlich ist jedoch die Kritik an der häufig nur sehr geringen Wahlbeteiligung bei Stichwahlen. Eine weitgehende Abschaffung der Stichwahlen wäre auch durch die Einführung von Präferenzstimmen möglich, bei der Wähler schon im ersten Wahlgang, weiteren Kandidaturen ihren Vorzug geben könnten und sich so ein zweiter Wahlgang erübrigt."

25.02.14 –

Der kommunalpolitische Sprecher der bündnisgrünen Landtagsfraktion, Olaf Meister, wendet sich gegen Vorschläge der CDU, auf einen zweiten Wahlgang bei den Direktwahlen der (Ober)bürgermeister und Landräte zu verzichten.

Wahlsieger muss Mehrheit der Wählenden auf sich vereinen

"Wer direkt an die Spitze einer Gemeinde gewählt werden will, braucht auch eine absolute Mehrheit. Wollte man die Stichwahl abschaffen, könnte sich eine Kandidatur eher zufällig durchsetzen, obwohl die deutliche Mehrheit der Wählenden sich dagegen, nämlich für andere Wahlvorschläge ausspricht. Das gerade die CDU diesen Vorschlag unterbreitet, dürfte wohl daran liegen, dass die CDU hofft, durch die Aufteilung von Wählerstimmen auf die Kandidaturen von SPD, Linken und Grünen, die Nase knapp vorn zubehalten, ohne eine Mehrheit hinter sich bringen zu müssen. Der CDU-Vorschlag ersetzt die erreichte Mehrheit durch den Zufall - das ist nicht hinnehmbar."

Präferenzstimmen könnten Stichwahl ablösen

"Verständlich ist jedoch die Kritik an der häufig nur sehr geringen Wahlbeteiligung bei Stichwahlen. Eine weitgehende Abschaffung der Stichwahlen wäre auch durch die Einführung von Präferenzstimmen möglich, bei der Wähler schon im ersten Wahlgang, weiteren Kandidaturen ihren Vorzug geben könnten und sich so ein zweiter Wahlgang erübrigt."

Mehr Kontrollrechte für Stadt- und Gemeinderäte

"Ärgerlich" so Meister weiter "ist jedoch generell das starke Missverhältniss zwischen der Machtfülle und geringen Kontrollierbarkeit der Bürgermeister und Landräte einerseits und ihrer durch die geringen Wahlbeteiligungen eher schwachen demokratischen Legitimation. Hier wären stärkere Kontrollrechte durch die gewählten Stadt- und Gemeinderäte und Kreistage wünschenswert."

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