PM 06: Kommunalabgaben - zeitnah und rechtssicher

Die Änderung des Kommunalabgabengesetzes (KAG) ist ein längst überfälliger Schritt. In diesem Sinne begrüßen wir die schnellstmögliche Einführung zum 1. Januar 2015. Die Bürgerinnen und Bürger brauchen endlich Rechtssicherheit. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom März letzten Jahres war eine klare Abfuhr an die Praxis bei uns im Land, nach der Bürgerinnen und Bürger teilweise für Maßnahmen aus den 80er- und 90er-Jahren zur Kasse gebeten wurden. Diese Möglichkeit besteht nun - nach dem Urteil - nicht mehr. Die Koalition muss nun eine Gesetzesänderung unverzüglich auf den Weg bringen. "

21.02.14 – von Olaf Meister / Dietmar Weihrich –

Die große Koalition in Sachsen-Anhalt muss nach dem Urteil des Bundesverfassungsgericht vom 05. März 2013 das Kommunalabgabengesetz (KAG) ändern. Die Ansprüche der Kommune müssen zukünftig befristet sein. Desweiteren sollen zukünftig Mengenrabatte für Trinkwasser möglich sein. Zu den Eckdachten der Änderungen äußern sich Olaf Meister, kommunalpolitischer Sprecher, und Dietmar Weihrich, zuständig für Umweltpolitik.

Für Olaf Meister ist "die Änderung des Kommunalabgabengesetzes (KAG) ein längst überfälliger Schritt. In diesem Sinne begrüßen wir die schnellstmögliche Einführung zum 1. Januar 2015. Die Bürgerinnen und Bürger brauchen endlich Rechtssicherheit. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom März letzten Jahres war eine klare Abfuhr an die Praxis bei uns im Land, nach der Bürgerinnen und Bürger teilweise für Maßnahmen aus den 80er- und 90er-Jahren zur Kasse gebeten wurden. Diese Möglichkeit besteht nun - nach dem Urteil - nicht mehr. Daran würde sich auch nichts ändern, wenn das neue KAG erst 2016 in Kraft tritt. Die Koalition muss nun eine Gesetzesänderung unverzüglich auf den Weg bringen. "

Dietmar Weihrich ergänzt: "Die Einführung von Mengenrabatten für Trinkwasser kann nur dann sinnvoll sein, wenn es durch zunehmende Mengen tatsächlich zu Kostenabsenkungen kommt. Entscheidend wird daher die konkrete Formulierung im Kommunalabgabengesetz sein. Denn letztlich müssen alle Abnehmer in den Verbandsgebieten die niedrigeren Gebühren für Großabnehmer finanzieren. Dies ist nur in einem sehr engen Rahmen möglich."

Kategorie

Kommunales | Landtag | Presse | Sachsen-Anhalt | Slider